Wahlhelfer für Kommunal- und Bundestagswahlen gesucht

Oberbürgermeister*innen-, Kommunal- und Bundestagswahl finden im September statt

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Zu den Kommunalwahlen am 12. September und der Bundestagswahl am 26. September sowie möglicher Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters am 26. September werden interessierte Bürger der Stadt Wolfsburg gesucht, die am Wahltag in einem der mehr als 103 allgemeinen Wahlvorstände oder in einem der 31 Briefwahlvorstände als Wahlhelfer mitwirken wollen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Anmeldung zur Wahrnehmung eines Wahlehrenamtes ist die Wahlberechtigung. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.


Für die Kommunalwahlen am 12. September wahlberechtigt (sogenanntes aktives Wahlrecht) seien Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (Hauptwohnung in Wolfsburg).

Zur Bundestagswahl sei davon abweichend das Mindestalter 18 Jahre. Zudem sei die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung. Aus organisatorischen Gründen würden Anmeldungen zu beiden Wahlen bevorzugt. Das erfordere ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ablauf


Die Wahlzeit beginne um 8 Uhr (Treffen am Wahllokal um 7:15 Uhr) und ende um 18 Uhr. Die Besetzung erfolge in zwei Schichten. Ab 18 Uhr werde von allen Mitgliedern der Wahlvorstände das Wahlergebnis durch die Zählung der abgegebenen Stimmen ermittelt. Für den ehrenamtlichen Einsatz gewährt die Stadt Wolfsburg eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro.

Abhängig von der weiteren Entwicklung der Bekämpfung des Coronavirus werde es für die Wahltage ein Hygienekonzept geben, um gesundheitliche Beeinträchtigungen der Wahlhelfenden und der Wählenden zu vermeiden. Zudem würden nach der am 11. März 2021 verkündeten Coronavirus-Impfverordnung Wahlhelfende mit erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavisus haben. Eine Impfung sei danach in der Gruppe 3 vorgesehen.

Interessierte könnten sich ab sofort an den Geschäftsbereich Bürgerdienste/Wahlen wenden. Meldungen werden unter der Telefonnummer des Servicecenter 05361 28-1234, per FAX 05361 281751 oder per Email unter wahlhelfer@stadt.wolfsburg.de entgegengenommen.


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