Wolfsburg. In der wöchentlichen Telefonkonferenz von Stadt und den Betreibern Wolfsburger Pflegeeinrichtungen wurde eine Bestandsaufnahme der momentanen Situation in den Pflegeeinrichtungen sowie eine Einschätzung der Lockerungsmaßnahmen für Besuchsregelungen vorgenommen. "Der Austausch in dieser Woche hatte das Thema Lockerung der Besuchsregeln zum Schwerpunkt. Wir waren uns alle einig – die Bewohner der Wolfsburger Heime sollen sich auf einen bestmöglichen Gesundheitsschutz verlassen können. Sobald wie möglich wollen wir aber Besuche, die für die Angehörigen und Besucher natürlich sehr wichtig sind, wieder zulassen. Noch aber halten wir dies mit Blick auf das Infektionsgeschehen nicht für sinnvoll und bitte alle Bewohner und Angehörigen dafür um Verständnis." so Sozialdezernentin Monika Müller in einer Pressemitteilung der Stadt Wolfsburg.
Das niedersächsische Ministerium für Soziales Gesundheit und Gleichstellung habe am 17. April die neue "Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus" vorgestellt. Mit der Verordnung würden bestehende Erlasse und Regelungen, die im Zuge der Bekämpfung der Corona-Epidemie veranlasst wurden, zusammengefasst und zunächst bis zum 6. Mai verlängert.
Die Verordnung sehe nunmehr Spielraum für die Lockerung von Besuchsregelungen für Angehörige in Alten- und Pflegeheimen vor. So seien Besuche weiterhin grundsätzlich untersagt, könnten zukünftig aber von den Gesundheitsämtern vor Ort unter Auflagen zugelassen werden. Voraussetzung hierfür sei, dass die Leitung der Einrichtung auf der Grundlage eines Hygienekonzepts nachweise, dass ein geschützter Kontakt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sichergestellt sei. Der Forderung, dass jede Einrichtung ein Hygienekonzept erstellen müsste, könne aufgrund der schon am Limit arbeitenden Einrichtungen kurzfristig nicht sichergestellt werden. In der Telefonkonferenz wurden jedoch verschiedene Modelle diskutiert und nun geprüft.
Weiterhin sei festgestellt worden, dass die Versorgung der Besucher mit Schutzausrüstung sichergestellt werden müsse, obwohl diese Materialien selbst im Pflegebereich Mangelware seien. Die einmalig zu nutzende Ausrüstung müsste jeweils vom Besucher gekauft werden. Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des niedersächsischen Corona-Krisenstab betonte gegenüber der Presse, dass "größere Anteile" der vorhandenen beziehungsweise zu beschaffenden Schutzausrüstung für die Bedarfe der Heime reserviert werden müssten.
Bewohner sind nicht sozial isoliert
Alle Betreiber betonen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner trotz des Besuchsverbotes nicht automatisch sozial isoliert seien. Es finde – im Gegensatz zu älteren Menschen, die seit Wochen allein in ihrer Häuslichkeit verbleiben müssen – täglich ein vielfacher Kontakt zwischen Bewohnern und Mitarbeitern statt. Dieser Kontakt sei bedingt durch die pflegerische, hauswirtschaftliche und soziale Versorgung und Betreuung. Die soziale Betreuung wäre von einer gruppenorientierten Betreuung jedoch auf eine Einzelbetreuung umgestellt worden. Vor einer Öffnung nach Außen, sehen die Betreiber zunächst die Wiederaufnahme gemeinschaftlicher Aktivitäten innerhalb der Heime als den nächsten sinnvollen Schritt an.
Kontakt zu Angehörigen oftmals möglich
Die Betreiber der Heime würden schon jetzt auf den unterschiedlichsten (meist digitalen) Wegen, einen gewünschten Kontakt zwischen Bewohnern und Angehörigen ermöglichen. Teilweise telefonieren die Bewohner täglich mit ihren Angehörigen, es wird außerdem Facetime oder Skype genutzt. Der bei Weitem überwiegende Teil der Angehörigen sowie die eingebundenen Bewohnervertretungen würden das Besuchsverbot zwar als eine Belastung ansehen, betonen aber zu ihrer eigenen Sicherheit ihr Einverständnis zu dieser Maßnahme. Weiterhin werde seitens der Stadt Wolfsburg wie den Betreibern der Pflegeeinrichtung das Risiko einer Lockerung der Besuchsmöglichkeiten höher eingestufe, als die mit den aktuellen Maßnahmen verbundenen Härten im Bereich familiärer Kontakte. Es werde darauf hingewiesen, dass jedoch Besuche von Angehörigen palliativmedizinisch oder sich im Sterbeprozess befindlicher Bewohner in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung möglich seien.
Zusammenfassend seien sich alle Beteiligten einig, dass bis zum 6. Mai nach Lösungen für die Sicherstellung eines geschützten Kontaktes gesucht werde. Die Betreiber und die Stadt Wolfsburg würden sich in regelmäßigen Telefonkonferenzen austauschen, um alle machbaren Optionen umzusetzen und dennoch den Schutz der vulnerablen Gruppe zu gewährleisten. Wie auch die Landesregierung betonte, könne eine sinnvolle Lösung, aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen in einer jeden Einrichtung, nicht zentral geregelt werden. So seien im Ergebnis ganz unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten vorstellbar.

