Wolfsburger Klimabeirat spricht sich für interkommunales Gewerbegebiet aus

Das Protokoll der Sitzung werde schnellstmöglich allen interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt.

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(Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Der Klimabeirat der Stadt Wolfsburg hat die Vorlage zum Interkommunalen Gewerbegebiet mehrheitlich empfohlen. Die zweite Sitzung des Gremiums hatte jetzt unter Leitung von Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide zum Thema "Machbarkeitsstudie Gewerbegebiet Autobahn A2/A39" virtuell stattgefunden. Das Protokoll der Sitzung werde schnellstmöglich allen interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Ergebnisse der Sitzung im Strategieausschuss am Dienstag, 2. Februar, vorgestellt. Das berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.


Einige Teilnehmer lehnten in den Stellungnahmen, die vor der Sitzung abgegeben wurden, das Gewerbegebiet ab, weil es weder mit den aktuellen Klimazielen vereinbar sei, noch dem Umwelt- und Naturschutz nutzt, sodass auf die Kosten für eine Machbarkeitsstudie angesichts der momentanen kritischen Lage und leeren Kassen verzichtet werden könne. Unter anderem der Agenda Steuerkreis verwies in seiner Stellungnahme auf Alternativflächen des Regionalverbands.

Themenschwerpunkt Umwelt und Infrastruktur


Nach einer Einleitung in die Vorlage durch den Ersten Stadtrat und Wirtschaftsdezernent Dennis Weilmann, übernahm WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer die Präsentation der Vorlage für alle Mitglieder des Klimabeirats. Anschließend stellte Umweltamtsleiter Dr. Horst Farny die naturschutzrechtliche Einordnung des potenziellen Gebiets dar. Danach wurden einzelne Themen in Kleingruppen diskutiert.
Die Themenschwerpunkte waren unter anderem die Verkehrsanbindung, einschließlich der Schaffung der benötigten Infrastruktur und die naturschutzrechtlichen Belange. Im Anschluss an die Diskussionen in den Kleingruppen wurden die erzielten Ergebnisse allen Mitgliedern des Klimabeirats vorgestellt.

Ein Konsens wird gesucht


Grundsätzlich müsse in der Machbarkeitsstudie ein Konsens zwischen ökonomischen, ökologischen und zivilgesellschaftlichen Interessen erfolgen, sodass sich die Machbarkeitsstudie nicht nur auf die gewerbliche Entwicklung, sondern auch auf die Verträglichkeit des Gewerbegebiets zu den FFH-Gebieten sowie den land- und forstwirtschaftlichen Flächen auseinandersetzen muss. Unter dieser Voraussetzung und wenn die Machbarkeitsstudie nachhaltig und breit aufgestellt wird, kann sie eine wesentliche Grundlage für das folgende Raumordnungsprogramm sein.

Zu den ökologischen Aspekten gehören die Betrachtung der Oberflächenversiegelung und deren Auswirkung auf den Grundwasserspiegel, Lärmemissionen, die Umweltverträglichkeit, die Nachhaltigkeit und die Klimaverträglichkeit.
In den Arbeitsgruppen mit dem Thema "Infrastruktur" wurde der Bedarf für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, eine Prüfung für einen wünschenswerten Gleisanschluss und innovative Mobilitätsangebote festgestellt.

Der Änderungsantrag A2020/0546 wurde mit der Ergänzung, dass eine Vergrößerung des Suchraums auf eine Fläche nördlich der Autobahn 2 erfolgt mehrheitlich empfohlen. Ebenso wurde der Änderungsantrag A2020/0550 mehrheitlich empfohlen. Anschließend wurde die Vorlage V2020/0160 Beauftragung einer Machbarkeitsstudie, ergänzt um die Anträge und den Ergebnissen aus den Arbeitsgruppen mehrheitlich empfohlen.


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