Wolfsburg. Als eine der Maßnahmen zur Haushaltsoptimierung ist zum 1. August in Wolfsburg die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt worden (regionalHeute.de berichtete). Bereits damals wurden einige Ausnahmen von der Steuerpflicht getroffen. In einem Antrag fordert die CDU Ratsfraktion jetzt auch pflegende Angehörige, die sich aus versicherungstechnischen Gründen bei ihren Eltern mit einem Zweitwohnsitz anmelden müssen, um deren Fahrzeug benutzen zu können, sowie Heimbewohner, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu Hause leben können und deshalb mit einem Zweitwohnsitz in einer Einrichtung gemeldet sind, von der Zweitwohnungssteuer zu befreien. Dies geht aus dem Antrag der Fraktion hervor.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass diese Personenkreise für zwei Wohnsitze innerhalb Wolfsburgs mit Steuern belastet werden. Ein Nachteil auch für Wolfsburg könnte dann sein, dass Einwohner Wolfsburgs künftig in nahegelegene Randgebiete abwandern. „Wir dürfen unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger aber auch nicht vergessen“, mahnt die Sozialpolitikerin der CDU Angelika Jahns in einer Pressemitteilung.
Senioren, die schon lange in der Stadt wohnen, sollten nicht mit einer Zweitwohnsitzsteuer zusätzlich belastet werden. So diene die Steuer vor allem dazu, Menschen, die ausschließlich ihren Zweitwohnsitz in Wolfsburg haben, dazu zu animieren ihren Erstwohnsitz dort zu wählen.
Der Antrag wird im Finanzausschuss der Stadt Wolfsburg am kommenden Donnerstag beraten.
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