Zweitwohnungssteuer: Diese Ausnahmefälle gibt es

Als eine der Maßnahmen zur Haushaltsoptimierung ist zum 1. August in Wolfsburg die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt worden. Doch nicht alle müssen zahlen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Rund 10.000 Bürger, die in der Einwohnermeldedatenbank der Stadt Wolfsburg mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, haben in den vergangenen Wochen Post bekommen: Als eine der Maßnahmen zur Haushaltsoptimierung ist zum 1. August in Wolfsburg die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt worden. Die Stadt geht jedoch davon aus, dass ein Teil der informierten Bürger keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, denn es gibt rechtliche Ausnahmefälle. Die Stadt ist verpflichtet, bei jeder Person, die einen Zweitwohnsitz in Wolfsburg angemeldet hat, die Steuerpflicht zu prüfen. Hierbei stellt sich derzeit heraus, dass viele gemeldete Zweitwohnsitze nicht mehr aktuell sind und aufgegeben wurden, jedoch nicht abgemeldet worden sind. Dies berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.


Grundsätzlich habe jeder Einwohner einen Hauptwohnsitz. Habe ein Einwohner mehrere Wohnungen in Deutschland, so sei die vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Nebenwohnsitz sei jede weitere Wohnung. Steuerpflichtig sei, wer im Stadtgebiet Wolfsburg eine oder mehrere Nebenwohnungen innehabe.

Es gibt rechtliche Ausnahmefälle


Von der Steuer befreit seien diejenigen, die in Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich untergebracht sind beziehungsweise die in Wohnungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich untergebracht sind, sofern diese zu Erziehungszwecken genutzt werden.

Nicht steuerpflichtig seien zudem verheiratete Personen und Personen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben, die nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen in der Stadt Wolfsburg eine Zweitwohnung haben. Wenn sich die Hauptwohnung außerhalb der Stadt Wolfsburg befinde und das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne Zweitwohnung nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich wäre, entfalle hier ebenfalls die Zweitwohnungssteuer.

Personen die nur gelegentlich zu Besuch seien, wie zum Beispiel Studierende bei ihren Eltern, seien melderechtlich nicht verpflichtet, einen Zweitwohnsitz anzumelden. Also entfalle auch hier die Steuerpflicht. Für Studierende, die in Wolfsburg studieren und mit Nebenwohnsitz in Wolfsburg gemeldet sind, bestehe zudem die Möglichkeit, Wolfsburg als Hauptwohnsitz anzugeben.

Stadtkämmerer bittet um Verständnis


Stadtrat und Kämmerer Andreas Bauer betont: "Ich habe Verständnis für alle diejenigen, die derzeit aufgefordert worden sind, Angaben zu ihrem Wohnsitz zu machen und erst einmal irritiert sind, da es sich um eine erstmalig erhobene Steuer handelt. Hierbei kann es unter Umständen Personen treffen, die ihren Nebenwohnsitz vor vielen Jahren in Wolfsburg angemeldet haben, dieser aber gar nicht mehr aktuell ist. Für diejenigen haben wir nun eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen, diesen abzumelden. Ich bitte zudem um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Beantwortung von Fragen kommt, da uns eine Vielzahl von Anfragen erreicht. Bei einer Einführung einer solchen Steuer liegt es in der Natur der Sache, dass sich Anfragen ballen."

Stadt ermöglicht Abmeldung per E-Mail


Um eine unkomplizierte Abmeldung eines Nebenwohnsitzes zu ermöglichen, wenn dieser zum Beispiel nicht mehr aktuell ist, habe die Stadt Wolfsburg ein gesondertes E-Mail-Postfach eingerichtet. Hierzu sei das unterschriebene und eingescannte Abmeldeformular inklusive eingescanntem Lichtbildausweis an die E-Mailadresse: abmeldung.nebenwohnsitz@stadt.wolfsburg.de zu senden. Die entsprechenden Formulare und Hinweise seien unter https://www.wolfsburg.de/steuern zu finden.
Bei Personen die ihren Hauptwohnsitz in anderen Kommunen haben, werden diese Abmeldegesuche durch die Stadt Wolfsburg an die zuständige Behörde weitergeleitet. Dies sei für die Betroffenen kostenfrei.


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