Zeugenschutz: Untertauchen im Namen der Gerechtigkeit

Wir haben mit einem Fachanwalt über Zeugenschutz und Zeugenschutzprogramm gesprochen.

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Der Schutz der Zeugen spielt vor Gericht eine große Rolle. Nicht selten müssen Menschen untertauchen und in ein Zeugenschutzprogramm.
Der Schutz der Zeugen spielt vor Gericht eine große Rolle. Nicht selten müssen Menschen untertauchen und in ein Zeugenschutzprogramm. | Foto: Pixabay

Region. Jährlich werden Menschen, die in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eine maßgebliche Rolle spielen, in Zeugenschutzprogramme aufgenommen. Allein im Jahr 2019 wurden laut Bundeskriminalamt in Deutschland insgesamt 174 Zeugen und 169 in die Schutzmaßnahmen miteinbezogene Personen durch die Zeugenschutzdienststellen von Bund und Ländern geschützt. Über die Art der Fälle, wie Zuordnung zu bestimmten Deliktsbereichen, werden beim Bundeskriminalamt keine gesonderten Zahlen für den Bereich Braunschweig erhoben, wie das BKA auf Nachfrage mitteilte. Allerdings kann Anwalt Roland Schulte Holthausen, der sich in seinen Kanzleien in Braunschweig und Salzgitter auf das Thema Zeugenschutz spezialisiert hat, einiges dazu sagen.


Da beobachtet ein Mensch einen Mord, wird ungewollt Zeuge eines Verbrechens, kennt Details von Clans und deren Strukturen und Untaten und bringt sich - oftmals ungewollt - in höchste Gefahr. Logische Konsequenz aus solchen Fällen ist: Der Mensch muss geschützt werden. Am besten in einem Zeugenschutzprogramm. Schnell wird eine neue Legende erstellt. Die Person bekommt neue Ausweise, neue Arbeit, einen neuen, geheimen Wohnort. Taucht einfach ab - manchmal für immer. Doch ganz so einfach, wie es uns die Ermittler in bekannten Krimiserien weiß machen wollen, ist es nicht.

Denn wie die Zahlen des BKA zeigen, kommt nicht jeder wichtige Zeuge automatisch in ein Zeugenschutzprogramm. Die Voraussetzungen, wann ein Mensch Teil des Programms wird, sind klar geregelt. Und zwar im ZSHG - dem Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz. Wörtlich heißt es darin: "Eine Person, ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, kann mit ihrem Einverständnis nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt werden, wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt ist und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignet."

Schutz auch nach dem Prozess


Doch wird ein Zeuge, und auch dessen engste Angehörige in das Programm aufgenommen, ist das ein einschneidendes und lebensveränderndes Ereignis, das nicht immer mit dem Strafverfahren endet. Denn, so besagt es das ZSHG auch, "die Beendigung des Strafverfahrens führt nicht zur Aufhebung der Zeugenschutzmaßnahmen, soweit die Gefährdung fortbesteht." Das Zeugenschutzprogramm ist jedoch das drastischste aller Mittel, wenn es darum geht, Zeugen zu schützen. Denn Zeugenschutz nicht immer gleichbedeutend mit Zeugenschutzprogramm, weiß Anwalt Roland Schulte Holthausen, der sich auf Zeugenschutz- und Beistand spezialisiert hat. Details zu eigenen Fällen kann der Anwalt aus verständlichen Gründen nicht nennen. Denn oberste Priorität ist nun mal der Schutz der Zeugen.

Man müsse aber zwischen dem Schutz und Beistand eines Zeugen und der Unterbringung in einem Schutzprogramm deutlich unterscheiden. Beides, so Roland Schulte Holthausen, seien aber wichtige Aspekte im Strafprozess. "Der Bereich des Zeugenschutzes und Zeugenbeistandes ist ein Tätigkeitsfeld, welches gerade in den letzten Jahren immens an Bedeutung zugenommen hat und welches auch weiterhin noch mehr an Bedeutung zunehmen wird", macht er deutlich.

Anwalt Roland Schulte Holthausen spricht mit regionalHeute.de über Zeugenschutz.
Anwalt Roland Schulte Holthausen spricht mit regionalHeute.de über Zeugenschutz. Foto: Kanzlei Schulte Holthausen


Zeugenbeistand und Zeugenschutz


Bei einem normalen Zeugenbeistand gehe es darum, so der Fachanwalt, dass ein Zeuge einen Rechtsanwalt damit beauftragt, ihn zum Hauptverhandlungstermin zu begleiten. Die Hintergründe für eine solche Beauftragung eines Rechtsanwalts können vielfältig sein, erklärt der Anwalt weiter. "Beispielsweise bin ich in der Vergangenheit oftmals beauftragt worden, wenn der Zeuge Sorge hatte, sich möglicherweise selber eine Strafbarkeit „hereinzureden“. Häufig sind es auch Fälle, in denen der Zeuge schlicht sehr aufgeregt vor einer gerichtlichen Aussage ist und aus diesem Grund einen anwaltlichen Beistand wünscht. Die Aufgabe des Zeugenbeistandes ist es dann, insbesondere dem Zeugen die Abläufe zu erklären, ihn zu beruhigen und für den Fall einzuschreiten, dass die Persönlichkeitsrechte des Zeugen durch die anderen Verfahrensbeteiligten- beispielsweise durch Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger verletzt werden", sagt der Fachanwalt für Strafrecht.

Zeugen zu schützen bedeute auch, deren Leben, Wohnorte und Gewohnheiten vor etwaigen Angriffen durch Tatverdächtige und Angeklagte zu schützen. Als Beispiel nennt Schulte Holthausen einen Mordfall, der sich im Jahr 2018 in Salzgitter ereignet hat. Hier wurde eine 30-jährige Familienmutter nach einer Sorgerechtsverhandlung auf offener Straße von Ihrem Ex-Mann erschossen. Kurz nach der Tat wurden Vorwürfe gegen das Amtsgericht Tecklenburg laut, die Wohnanschrift des späteren Opfers leichtfertig genannt zu haben. Das Gericht wies die Anschuldigungen zurück und auch Roland Schulte Holthausen glaubt heute nicht an einen Fehler des Gerichts. Dennoch mache dieser Fall deutlich, wie wichtig der Schutz der Zeugen sei.

"Kein Prozess ohne Zeugen"


„Zeugen sind das wichtigste Beweismittel“ – ein Satz, den angehende Juristen schon im Studium hören. Und der in der Praxis nach meiner Erfahrung zutrifft – kaum ein Prozess kann ohne Zeugen geführt werden, es sei denn, der Angeklagte gesteht vollumfänglich. Für das Funktionieren der Justiz braucht es Zeugen", sagt Schulte Holthausen, der aus eigener Erfahrung heraus aber auch weiß, dass die Rolle eines Zeugen nicht selten zu einem Spießrutenlauf im Namen der Gerechtigkeit wird. "Ich habe Situation erlebt, in denen Zeugen von Verteidigern oder der Staatsanwaltschaft so bedrängt wurden, als wären sie selbst die Angeklagten", schildert der Anwalt und erklärt, warum dass so ist. Vor Gericht gelte grundsätzlich die sogenannte Nullhypothese. Dabei gehe ein Gericht zunächst davon aus, dass ein Zeuge lügt. Nur durch die schlüssige Aussage des Zeugen darf es dann doch zu der Annahme kommen, dass der Zeuge glaubwürdig oder seine Aussage glaubhaft ist. "Diese Ausgangsbasis ist für Zeugen natürlich mit Stress verbunden", sagt der Anwalt und erklärt, dass die Schutzprogramme für Zeugen bei kleinen Maßnahmen beginnen und bei der Verschaffung einer neuen Identität enden kann.

Im Namen der Gerechtigkeit


"Im Kleinen" zu helfen, könne oftmals bedeuten, dass es ausreicht, Zeugen später zum Gerichtstermin zu laden, um Begegnungen auf Fluren zu vermeiden. Oder Zeugen können eben genannten Beistand erhalten und sich Hilfe bei Opferschutzvereine suchen. "Allen diesen Maßnahmen ist aber eins gemein: Sie enden nach dem Prozess", so Schulte Holthausen.

Wirkliche Zeugenschutzprogramme, in denen Betroffene ihr bisheriges Leben aufgeben, seien laut Schulte Holthausen selten und das zeigen auch die Zahlen aus 2019. Bei einer Einwohnerzahl Deutschlands von mehr als 83 Millionen Menschen, ist die Zahl derer, die in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurden - 343 gesamt - relativ gering. Gleichwohl aber nicht unbedeutend und für die Betroffenen schon gar nicht bedeutungslos. Denn, und so erklärt es auch Anwalt Roland Schulte Holthausen, sind solche Schutzmaßnahmen eine enorme Belastung für die Menschen. Nicht selten würden die Zeugenschutzprogramme daher auch in der Kritik stehen. Sie verlangen dem Betroffenen enorm viel ab. Schließlich sind sie es, die für die Wahrheits- und Gerechtigkeitsfindung alle Zelte abbrechen und ihr altes Leben wie Wohnsitz, Arbeitsplatz und Identität aufgeben. Und das nicht selten für unbestimmte Zeit.

Darüber hinaus werde vereinzelt kritisiert, dass für den Staat enorm kostspielige Zeugenschutzprogramme auch für Mitangeklagte Straftäter gewährt werden. Doch egal, ob Täter, Mittäter oder unbeteiligter Zeuge: "Der oftmals in der Presse zu lesen Satz, dass ein Angeklagter Zeugenschutz „genieße“, ist daher sicherlich nicht ganz zutreffend. Auch wenn manch einer denken mag, dass Kriminellen kein Schutz gewährt werden darf, auch wenn manch geschützter weiterhin in Angst lebt, allein ist, nicht wieder Fuß fassen kann - Zeugenschutzprogramme sind unabdingbar für ein Funktionieren der Justiz und damit für den gesamten Rechtsstaat", betont Roland Schulte Holthausen abschließend.


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