Mord am Jägerweg: Gericht streitet Herausgabe der Adresse ab

von Nick Wenkel


Nun äußert sich das Amtsgericht zu den Vorwürfen der Familienangehörigen. Foto: Nick Wenkel/Werner Heise/Privat/
Nun äußert sich das Amtsgericht zu den Vorwürfen der Familienangehörigen. Foto: Nick Wenkel/Werner Heise/Privat/

Salzgitter. Noch am vergangenen Montagmittag saßen Emine A. und Anton B. gemeinsam vor Gericht in Tecklenburg. Dort ging es um das Sorgerecht ihrer gemeinsamen Kinder. Nur vier Stunden später war die vierfache Mutter tot, kaltblütig erschossen von ihrem Ex-Gatten. Doch wie kam Todesschütze Anton B. an die Adresse der 30-Jährigen? Nun äußert sich erstmals das Amtsgericht Tecklenburg.


Die Vorwürfe von Emines Familienangehörigen waren schon kurz nach der schrecklichen Tat klar benannt: Das Familiengericht in Tecklenburg habe die Adresse in Salzgitter, die das spätere Opfer eigentlich nach der Trennung vor ihrem aggressiven Ex-Mann geheim halten wollte, einfach an Anton B. herausgegeben. „Der Richter hat die Adresse einfach vorgelesen. Meine Schwester schüttelte danach nur den Kopf", erklärte Emines Bruder, Blerim A., gestern im Gespräch mit regionalHeute.de. Auch, dass Anton B. oft aggressiv gewesen sei, habe die Polizei vor der grausamen Tat gewusst. Doch nur vier Stunden vergingen nach der Verhandlung in Tecklenburg, ehe die Vierfach-Mutter dann auf offener Straße in Salzgitter, dort wo die Emine A. seit etwa sechs Monaten Unterschlupf gefunden habe, von ihrem Ex-Gatten erschossen wurde.

Konkrete Bedrohung „nicht ersichtlich"


Nun äußert sich erstmals dasAmtsgericht Tecklenburg zu den Vorwürfen der Familie. Und das ist deutlich: „Der zuständige Familienrichter hat die Anschrift des späteren Mordopfers nicht bekanntgegeben", teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am heutigen Mittwochim Auftrag des Gerichts mit. Doch damit nicht genug: Auch unter Polizeischutz habe man die Vierfach-Mutter zwischenzeitlich gestellt. „Vielmehr habe der Richter aus Gründen des Opferschutzes vorsorglich die Polizei Steinfurt darum gebeten, die 30-jährige Frau vor einer Verfolgung durch den Beschuldigten zu schützen. Zwar sei eine konkrete Bedrohungssituation nicht ersichtlich gewesen und auch vom späteren Opfer nicht behauptet worden, gleichwohl sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Beschuldigte die 30-jährige verfolgen könnte, um deren Aufenthaltsort zu erfahren", heißt es in der Stellungnahme.

Begleitschutz der Polizei


Die 30-jährige sei deswegen in Begleitung eines Polizeifahrzeugs zur Autobahn gebracht worden, „ohne dass eine Verfolgung durch den Beschuldigten festgestellt werden konnte". Auch auf der Autobahn sei das spätere Opfer noch eine gewisse Strecke durch die Polizei abgesetzt begleitet worden. Der Beschuldigte wurde auch hier nicht festgestellt, so dass davon ausgegangen worden sei, dass dieser das Opfer nicht verfolgt. An der Landesgrenze zu Niedersachsen sei der Polizeieinsatz beendet worden.

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