Braunschweig: Am Dienstag stellte der Zoll auf der Autobahn 2 bei Braunschweig-Watenbüttel einen jungen Hundewelpen sicher. Das berichtet das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Einen jungen Hundewelpen stellte eine Streife der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig auf der Autobahn 2 bei Braunschweig-Watenbüttel sicher. Bei der Routinekontrolle eines serbischen Fahrzeugs kam nach dem Öffnen des Kofferraums der Welpe in einer kleinen Transportbox zum Vorschein. Für den Hundewelpen, der aus Nordmazedonien stammte, konnte der Fahrer außer einem nordmazedonischen Heimtierausweis, keinerlei weitere Papiere vorlegen.
Hund in Quarantäne
Bei der Durchsicht der Papiere stellten die Zöllner fest, dass die notwendige Tollwutimpfung erst vor drei Tagen erfolgt ist. Dies stellt einen Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften dar. Daraufhin wurde der zuständige Amtstierarzt kontaktiert, der die sofortige Sicherstellung des Hundes zum Zwecke einer amtlichen Quarantäne in einem ortsansässigen Tierheim angeordnet hat.
Immer wieder stellen Zöllner des Hauptzollamts Braunschweig bei ihren Kontrollen die Einfuhr von jungen Hundewelpen fest. Und oft spiele der gewinnbringende Weiterverkauf die Hauptrolle. Ohne die Kosten für tierärztliche Untersuchungen, Impfungen oder Dokumente sei die Versuchung für Schmuggler sehr groß. Das Wohl des Tieres bleibe dabei oft auf der Strecke, erklärt Thomas Czapla, Pressesprecher vom Hauptzollamt Braunschweig.
Auf dem Weg nach Dänemark
In diesem Fall sollte der Hund nach Dänemark gebracht werden. Ob es sich hierbei um ein Handelsgeschäft oder ein Geschenk handelt, ist noch unklar. Der Fahrer hat noch vor Ort die entstandenen Steuerabgaben entrichtet. Zusätzlich wird das Veterinäramt weitere rechtliche Schritte gegen den Fahrer prüfen.
Für Heimtiere wie zum Beispiel Hund oder Katze gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Kennzeichnungen, um das Tier eindeutig zuordnen zu können, Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer sind ebenso notwendig wie ein tierärztlicher Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut. Hundewelpen dürfen erst ab einem bestimmten Alter gegen Tollwut geimpft werden. Erst nach der Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes (zirka 21 Tage) dürfen sie nach Deutschland einreisen. Eine Impfung drei Tage vor einer Einreise, wäre somit nicht ausreichend und stelle eine Gefahr für Mensch und Tier dar. Der Zoll muss dann im Rahmen des Seuchenschutzes entsprechend handeln. Die Einreise in die EU darf auch nicht dem Zweck des Verkaufs oder Besitzerwechsels dienen. Werden Tiere aus Nicht-EU-Staaten in die EU eingeführt, so fallen gegebenenfalls auch noch weitere Steuern an.
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