Zoll-Großkontrolle: Fast 80 Verdachtsfälle im Bezirk


Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe; Symbolbild: ZOLL
Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe; Symbolbild: ZOLL

Braunschweig. Am 11. und 12. September haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.


Nach Angaben des Zoll waren dabei in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region knapp 100 Kontrolleure im Einsatz. Trotz vorheriger Ankündigung der Aktion sind bei dem Hauptzollamt Braunschweig bei jedem sechsten Arbeitnehmer weitere Nachprüfungen erforderlich.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Während der zweitägigen Maßnahme wurden vom Hauptzollamt Braunschweig flächendeckend 486 Arbeitnehmer befragt und zusätzlich die Geschäftsunterlagen von 102 Arbeitgebern geprüft. Von dem Standort Braunschweig waren 36, aus Göttingen ebenfalls 36 und aus Hildesheim 25 Zöllner im Einsatz.

Nun prüft der Innendienst


Bei der Maßnahme gab es im Bezirk des Hauptzollamtes Braunschweig 78 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (21), Leistungsmissbrauch (21), Beitragsvorenthaltung (17) und der illegalen Beschäftigung von Ausländern (12) erscheint die Einleitung von Ermittlungsverfahren möglich. "Im Innendienst wird nun geprüft, wie diese Feststellungen zu bewerten sind. Dann werden gegebenenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet", erklärt Zolloberinspektor Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig das weitere Vorgehen.

Bundesweit hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. In 3.291 Fällen sind bundesweit weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Öffentlichkeit sensibilisieren


Zwar prüft der Zoll im Kampf gegen die Schwarzarbeit täglich auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, dennoch war diese bundesweite Mindestlohnsonderprüfung etwas Besonderes: "Als Partner der Wirtschaft verlaufen unsere Prüfungen im Regelfall so diskret wie möglich. Mit der jetzigen bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung wollten wir aber gezielt die Öffentlichkeit für die Themen Mindestlohn und Schwarzarbeit sensibilisieren und präventiv tätig werden. Das ist uns gelungen" erläutert Pressesprecher Andreas Löhde. Aus diesem Grund wurde die Aktion auch erstmalig vorher angekündigt.

Dennoch traf die Kontrolle einige Personen völlig überraschend: Im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde ein kontrollierter Mann per Haftbefehl Kontrolle aus dem Fenster und entzog sich -scheinbar unverletzt- der Prüfung durch Flucht.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Zoll