Zoll vs. Schwarzarbeit: Große Kontrollaktion in der Logistik-Branche

Das Hauptzollamt Braunschweig befragte am Freitag 159 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

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Symbolbild | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Region. Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am vergangenen Freitag in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Rund um Braunschweig, Hildesheim und Göttingen waren 39 Beschäftigte des Hauptzollamts Braunschweig im Einsatz und befragten 159 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Unterstützt wurden sie bei den Prüfungen durch Beamte der Polizei und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Das berichtet das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Dabei wurde in einem Fall bereits vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Denn ein ukrainischer Fahrer eines Kleintransporters war nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland und hielt sich damit illegal im Bundesgebiet auf. Sein Ausweis wurde durch die Beamten sichergestellt. Den ersten Erkenntnissen nach bedarf es zudem in 15 weiteren Sachverhalten genauerer Nachprüfungen. So besteht in zwei Fällen der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden, in einem Fall wurde die in der Transportbranche erforderliche Sofortmeldung nicht abgegeben, in sechs Fällen liegen Erkenntnisse für eine Mindestlohnunterschreitung vor, ein Arbeitgeber hat die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer nicht wie vorgeschrieben aufgezeichnet und vier Arbeitnehmer beziehen neben ihrer Tätigkeit Leistungen vom Jobcenter. Hier ist bei den zuständigen Jobcentern abzuklären, ob der Nebenverdienst dort bekannt ist und auf die Leistungen angerechnet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht der Verdacht eines Betruges gegenüber dem Jobcenter.

Die eigentliche Arbeit findet im Büro statt


Im Anschluss sind Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern durchzuführen. Sofern sich die Verdachtsmomente erhärten, schließen sich weitere Ermittlungen an. "Die Prüfung vor Ort ist immer nur der erste Ansatzpunkt, die eigentliche Prüf- und Ermittlungsarbeit erfolgt im Anschluss im Büro, wenn die gesammelten Informationen mit den Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber abgeglichen werden und entsprechende Auskünfte bei den Zusammenarbeitsbehörden, wie der Deutschen Rentenversicherung und den Jobcentern, eingeholt werden", so Nancy Schupp, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Braunschweig.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgten die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer komme.

Neuer Mindestlohn im Fokus


Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (seit 1. Juli 2021), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn. Außerdem werde verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich sei. Nicht nur das "fahrende Personal" sei davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.


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