Zum Ausländer Einschleusen angestiftet: 28-Jähriger vor Gericht

Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

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Der Angeklagte soll selbst Geld für das Anstiften zum Einschleusen erhalten haben. (Symbolbild)
Der Angeklagte soll selbst Geld für das Anstiften zum Einschleusen erhalten haben. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am 15. November um 9:30 Uhr wird vor dem Amtsgericht in Braunschweig ein Fall von Anstiftung zum Einschleusen von Ausländern verhandelt. Drei Syrer hätten demnach 1.500 Euro für ihre Einschleusung bezahlt, von denen der Angeklagte, ein 28-Jähriger mit Wohnsitz in Braunschweig, 200 Euro erhalten haben soll. Das berichtet das Amtsgericht Braunschweig gegenüber regionalHeute.de


Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Braunschweig. Ihm wird vorgeworfen, dass er zwei Personen per Handy instruiert habe, mit dem Auto drei Syrer über die österreichisch-deutsche Grenze zu bringen, wobei laut Anklage die Personen auf deutscher Seite in Bad Reichenhall von Polizeibeamten aufgehalten und kontrolliert worden sein sollen. Die drei transportierten Personen sollen über keinen Aufenthaltstitel für die BRD und keine gültigen Ausweise verfügt haben. Die Anklage geht weiter davon aus, dass die drei Syrer für die Einschleusung 1.500 Euro gezahlt haben, wobei dem Angeklagten hiervon ein Betrag von 200 Euro zugekommen sein soll.



Auf die Anstiftung zum Einschleusen von Ausländern steht nach dem Aufenthaltsgesetz eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und bis zu fünf Jahren. In minder schweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich.


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