Region. Noch in dieser Woche verabschiedet der Landtag einen Gesetzesentwurf, der eine Neuregelung der Ausgleichsleistungen zur Schülerbeförderung beinhaltet. Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) begrüßt diese Entscheidung, betont Verbandsdirektor Hennig Brandes.
Künftig ist der Verband für die Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen zuständig und kann zugleich die Anforderungen für Schülerverkehre besser in die Fahrplangestaltung einbeziehen. Bislang haben die Verkehrsunternehmen ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen direkt an das Land Niedersachsen bzw. die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gerichtet, künftig werden diese Ansprüche an den ZGB gestellt. Die Verwaltung erarbeite dafür zurzeit ein neues Verfahren zur Auszahlung, erläutert Brandes. Dem ZGB als ÖPNV-Aufgabenträger der Region werden vom Land für die Schülerbeförderung jährlich rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Im Gegenzug müssen die Schülerzeitkarten weiterhin um mindestens 25 Prozent gegenüber vergleichbaren Zeitfahrscheinen des Jedermannverkehrs rabattiert werden“, sagt der Verbandsdirektor.
Mit der Gesetzesänderung verbunden ist die Schaffung einer zweiten Finanzierungssäule für die Weiterentwicklung des straßengebundenen ÖPNV. Den Aufgabenträgern, das heißt dem ZGB, werden dafür zusätzliche Mittel zugewiesen, die vor allem der Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum dienen sollen. Der ZGB erhält dazu vom Land zusätzlich 3,1 Millionen Euro jährlich. „Damit können zukunftssichere Lösungen unterstützt werden, um auf demografische Entwicklung sowie veränderte Schülerzahlen und das künftige Mobilitätsverhalten zu reagieren“, so Brandes abschließend.
Zuschüsse zur Schülerbeförderung sollen bei ZGB liegen
Der Zweckverband Großraum Braunschweig soll künftig für Zuschüsse zum Schülerverkehr zuständig sein. Symbolfoto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland