Zwei Männer durch Messer-Attacken lebensgefährlich verletzt

Einem Opfer soll der Angeklagte das Messer so heftig in den Kopf gestoßen haben, dass die Spitze im Schädel stecken blieb und abbrach. Der 40-Jährige muss sich ab heute vor dem Landgericht verantworten.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Ab dem heutigen Mittwoch steht ein Mann vor dem Landgericht Braunschweig, dem unter anderem versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der 40-Jährige soll im Frühjahr jeweils in Braunschweig und Salzgitter einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Das geht aus der Presseankündigung des Landgerichts hervor.



Der Angeklagte, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, soll sich am 19. Mai dieses Jahres mit dem ersten Opfer in dessen Wohnung in Braunschweig befunden haben und diesen mit einem Messer in den Bauch und den Brustkorb gestochen haben, wodurch dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitten habe. Der Angeklagte habe den Geschädigten dann auf dem Sofa zurückgelassen. Nach einiger Zeit sei der Schwerverletzte mit dem Fahrrad zu seiner Freundin gefahren, die einen Rettungswagen alarmiert habe. Durch eine Notoperation sei das Leben des Mannes gerettet worden.

Ex-Partnerin bedroht


Am 14. Juni habe der Angeklagte sich zu der Anschrift seiner Ex-Partnerin in Salzgitter begeben und dieser massiv gedroht, sofern sie den Aufenthaltsort seiner Kinder nicht nenne. Die Frau habe ihrem damals 38 Jahre alten Mann von dem Vorfall erzählt. Dieser habe dann beschlossen, den 40-Jährigen zur Rede zu stellen. Hierzu habe er zum Eigenschutz eine Hantelstange mitgenommen. Er habe den auf einem Fahrrad fahrenden Angeklagten beleidigt, um ihn zum Anhalten zu bewegen. Der Mann habe angehalten und aus seinem Rucksack ein Messer gezogen.

Messerspitze blieb im Kopf stecken


Um sich vor dem Messer zu schützen, habe der Geschädigte laut Staatsanwaltschaft den Angeklagten einmal mit der Hantelstange auf den Oberkörper geschlagen. Daraufhin habe dieser den 38-Jährigen gepackt, festgehalten und mit dem Messer zwei derart wuchtige Stiche in den Kopf versetzt, dass die Klingenspitze des Messers in der Schädeldecke des Opfers stecken geblieben und abgebrochen sei. Als sich der Geschädigte weggedreht und versucht habe zu flüchten, sei ihm der Angeklagte gefolgt und habe ihm zwei weitere Stiche mit dem abgebrochenen Messer in den Rücken versetzt. Das Leben des Mannes habe nur durch zwei Notoperation gerettet werden können.

Fortsetzungstermine der Verhandlung sind für den 5., 12., 13. und 15. Dezember vorgesehen.


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