Region. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 900.000 Hunde in Niedersachsen leben. Auch in unserer Region gehören sie für viele Menschen zur Familie und bereichern das Leben ihrer Besitzer. Hin und wieder gibt es jedoch auch Vorfälle mit aggressiven Tieren, beispielsweise wenn ein Hund einen Menschen beißt. Diese Hunde werden gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) als gefährlich eingestuft und tragen diesen Status dann auch ein Leben lang. Doch nach Plänen der Landesregierung soll sich das nun ändern.
Das NHundG dient in Niedersachsen seit 2011 dazu, Gefahren, die mit dem Halten und Führen von Hunden einhergehen, vorzubeugen und diese abzuwehren. Hunde, für die die Gefährlichkeit amtlich festgestellt worden ist, können seit diesem Zeitpunkt nur mit Erlaubnis gehalten werden, auch eine Maulkorb- und Leinenpflicht gehört oft zu den Auflagen. Die Feststellung der Gefährlichkeit gilt bisher unbefristet. Nun soll sich das ändern, da mittlerweile auch die Landesregierung erkannt hat, dass sich in manchen Fällen die Gefährlichkeit eines Hundes bessern kann – beispielsweise durch gezieltes Training.
Das ist geplant
Ein wesentliches Element der geplanten Gesetzesänderung ist, dass für nachweislich nicht mehr betroffene Hunde unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft eine „Rehabilitationsmöglichkeit“ bestehen soll. Dies soll jedoch nur bei einer dauerhaften Verhaltensänderung und nach Beurteilung durch einen Amtstierarzt des Hundes möglich sein. Der Antrag kann frühestens zweieinhalb Jahre nach der Unanfechtbarkeit der Anordnung, dass ein Hund nur mit einer Erlaubnis gehalten werden darf, gestellt werden. Diese Zeitdauer wird für erforderlich gehalten, um dem Hundehalter ausreichend Zeit für ein langfristig wirksames Training mit einem Hund zu geben.
Register wird ausgeweitet
Wenn ein Hinweis auf eine gesteigerte Aggressivität eines Hundes vorliegt, müssen die Ordnungsbehörden im Rahmen der Prüfung des Vorfalls künftig auch einen Amtstierarzt hinzuziehen. Damit soll eine höhere Fachlichkeit gesichert werden. Zudem werden die bestehenden Regelungen für Hunde, die weiterhin nur mit Erlaubnis gehalten werden dürfen, angepasst – beispielsweise bei einem Wechsel der Halter. Das bestehende zentrale Hunderegister wird künftig ausgeweitet: Neben Daten über den Hund und die Halter werden dann auch Erkenntnisse über eine gesteigerte Aggressivität vermerkt. So soll sichergestellt werden, dass kein Hund durch das Raster der örtlichen Behörden fällt.

