Braunschweig. Der 43-jährige Christian B. gilt als Tatverdächtiger im Fall der im Jahr 2007 verschwundenen Maddie McCann in Portugal. Am heutigen Montag stand er in Braunschweig wieder vor Gericht. Christian B. sitzt derzeit in Kiel eine Haftstrafe wegen Drogenhandels ab. Bei der Anhörung in Braunschweig ging es um die Frage, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Meike Block-Cavallaro vom Landgericht Braunschweig bestätigte Medienberichte eines "Zwischenfalls", nachdem Christian B. zeitweilig zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Gefängnisinsassen haben die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der verbüßten Haftstrafe einen Antrag zu stellen, um die restliche Strafe zur Bewährung auszusetzen. Auf freien Fuß würde Christian B. dadurch jedoch nicht kommen - der zuletzt in Braunschweig wohnhafte Mann steht im Fokus einer weiteren Ermittlung wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer jungen, irischen Frau im Jahre 2004 in der Algarve. Auf den 43-Jährigen wartet möglicherweise eine Untersuchungshaft im Vergewaltigungsfall, sollte die Strafvollstreckungskammer den Antrag positiv bescheiden. Mit einem Ergebnis könne laut Meike Block-Cavallaro wohl noch in dieser Woche gerechnet werden. Im Vorfeld des Termins kam es zu Unklarheiten darüber, welches Gericht für den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung überhaupt zuständig sei. Der Bundesgerichtshof erklärte das Landgericht Braunschweig für zuständig.
Maddie-Verdächtiger musste ins Krankenhaus
Im Zusammenhang mit der Vorführung des 43-Jährigen beim Amtsgericht Braunschweig sei es zu einem "Zwischenfall" gekommen, wie Gerichtssprecherin Block-Cavallaro erklärt: "Über den Ablauf kann man nichts Genaues sagen, da keiner von uns dabei war. Das ist nun Gegenstand von Ermittlungen." Bestätigen könne sie auch, dass Christian B. nach dem Vorfall kurzfristig zur Untersuchung ins Krankenhaus eingeliefert wurde, bevor er anschließend zur Anhörung zum Landgericht gebracht wurde. Fragen nach einem möglichen Angriff auf den Maddie-Verdächtigen kommentierte die Gerichtssprecherin nicht.
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