Fehlende Rettungsgasse: Gefährliches Spiel mit dem Leben anderer

Immer wieder kritisieren Einsatzkräfte das Fehlen von Rettungsgassen. regionalHeute.de hat bei der Polizei einmal nachgefragt, wie häufig das vorkommt.

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So vorbildlich wird die Rettungsgasse nicht immer gebildet.
So vorbildlich wird die Rettungsgasse nicht immer gebildet. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Immer wieder äußern Rettungskräfte scharfe Kritik an Autofahrern, weil Rettungsgassen nicht oder zu spät gebildet werden und so mit dem Leben anderer gespielt wird. Erst kürzlich sprach die Feuerwehr Helmstedt ein paar deutliche Worte in Richtung derer, die die Fahrbahn für Rettungsfahrzeuge blockierten. regionalHeute.de hat bei der für die Region zuständigen Polizeidirektion Braunschweig nachgefragt, wie häufig gegen die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, verstoßen wird.



Nicht immer werden Vorfälle dieser Art zu Anzeige gebracht. Auch die Feuerwehr Helmstedt hatte in besagtem Fall keine Anzeige erstattet, wohl aber noch einmal deutlich gemacht, dass solch ein Verhalten überhaupt nicht hinzunehmen ist. Geahndet und erfasst werden bei der Polizei nur die Vergehen, die zur Anzeige gebracht wurden. Denn bei Unfallsituationen steht die Gefahrenabwehr vor der Strafverfolgung. Doch sollte man dabei erwischt werden, dass keine Rettungsgasse gebildet wird, oder es dadurch sogar zu Behinderungen oder Unfällen kommt, kann das ganz schön teuer werden. Im Höchstfall sind laut Bußgeldkatalog über 300 Euro Strafe fällig. Hinzu kommen Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Einem Verunfallten, der dringend auf Hilfe wartet, kann es das Leben kosten.

Mehrere Verfahren eingeleitet


Im letzten Jahr wurden von der Polizei vier Verstöße wegen des nicht Bildens einer Rettungsgasse eingeleitet. Zwei davon auf der Autobahn, zwei außerhalb geschlossener Ortschaften. Des Weiteren wurden vier Verstößen wegen des Benutzens der Rettungsgasse eingeleitet. Diese fanden alle auf der Autobahn statt.

"Darüber hinaus haben wir eine Straftat wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Der Fahrzeugführer hatte sich trotz direkter Ansprache durch die Kollegen geweigert, sein Fahrzeug zur Seite zu fahren", sagt Jonas Brockfeld, Sprecher der Polizeidirektion Braunschweig.


Neben den oben beschriebenen Vorgängen wurden noch insgesamt 19 Verstöße wegen des nicht freie Bahn Schaffens für ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn eingeleitet. Bei der Mehrheit der eingeleiteten Verstöße handele es sich laut Brockfeld um Pkw. In allen Fällen sei es zu keinen Behinderung, Gefährdungen oder Unfällen gekommen.


Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung


regionalHeute.de wollte von der Polizei auch wissen, ob und welche Kontrollen in Bezug auf die Rettungsgassen durchgeführt werden, etwa durch spezielle Streifen auf beispielsweise Autobahnen. Doch eine alleinige Kontrolle zu derartigen Verstößen sei nicht umsetzbar, macht Brockfeld klar. Der Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Braunschweig umfasse rund 200 Kilometer. Um diesen großen Bereich abzudecken, sei es aus einsatztaktischer Sicht in der Regel zu vermeiden, dass sich ein nachfolgendes Fahrzeug aktiv in eine Staulage begibt, um eine Kontrollfahrt durchzuführen, da es in diesem Fall für Folgeeinsätze nur stark verzögert einsatzbereit wäre.


Auch während eines Einsatzes stehe die Strafverfolgung der Polizei nicht im Mittelpunkt. Hier handele die Polizei nach dem Grundsatz: Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung. "Auf der Anfahrt zu einem Einsatz mit Staubildung hat das Einsatzfahrzeug im Rahmen dieses Grundsatzes selten die Möglichkeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu verfolgen, ohne zuerst die eigentliche Gefahr des Einsatzgrundes, wie beispielsweise Hilfeleistung und Absicherung der Unfallstelle, abgewehrt zu haben."

So teuer können Rettungsgasse-Vergehen werden


Keine Rettungsgasse: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Keine Rettungsgasse mit Behinderung: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Keine Rettungsgasse mit Gefährdung: 280 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Keine Rettungsgasse mit Unfall: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Benutzung der Rettungsgasse: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Benutzung Rettungsgasse mit Behinderung: 280 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Benutzung Rettungsgasse mit Gefährdung: 300 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Benutzung Rettungsgasse mit Unfall: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Nicht freie Bahn schaffen: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Nicht freie Bahn schaffen mit Gefährdung: 280 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Nicht freie Bahn schaffen mit Unfall: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


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