Mehr Geld hier - weniger Geld da: Das ändert sich 2022

Für manche gibt es mehr Geld, einige Preise steigen und Küken dürfen weiter leben.

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Nach Silvester ändert sich einiges. Symbolfoto.
Nach Silvester ändert sich einiges. Symbolfoto. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Das Jahr 2021 vorbei und 2022 ist nun schon ein Wochenende alt. Doch was hält dieses Jahr an Änderungen in der Gesetzeslage und in anderen Bereichen bereit? regionalHeute.de hat eine Übersicht zusammengestellt.


2022 wird es etwas mehr Geld in der Tasche geben, zumindest für einige. Der Mindestlohn steigt am 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro und ab dem 1. Juli nochmal auf 10,45 Euro pro Stunde. Derzeitig möchte die Bundesregierung den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen. Azubis werden demnächst ebenfalls mehr Geld zur Verfügung haben. So sollen sie künftig mindestens 585 Euro statt wie bisher 550 Euro im ersten Lehrjahr erhalten. Für die Ausbildungsjahre danach gibt es gestaffelt Aufschläge, sodass der Auszubildende jeweils 18 Prozent, dann 35 Prozent respektive 40 Prozent über den Lohn des ersten Ausbildungsjahres erhält. Ferner steigt auch der Hartz-IV-Satz für Alleinstehende auf 449 Euro pro Monat.


Zudem gibt es noch einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zur Betriebsrente für alle Arbeitnehmer mit einer Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber Sozialbeiträge einspart. Ferner gibt es auch Zuschüsse für die Pflegeversicherung zum Eigenanteil für in Altenpflegeeinrichtungen stationär Betreute, welcher jährlich erhöht werden soll. Die Kasse übernimmt im ersten fünf, im zweiten 25, im dritten 45, und ab dann 70 Prozent des Eigenanteils. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bleibt aufgrund der Pandemie bis Ende 2022 erhöht. Somit dürfen sie weiterhin bis zu 46.060 Euro jährlich ohne Rentenkürzung hinzuverdienen. Der Grundfreibetrag für Steuerzahler wird um 204 Euro erhöht, sodass Ledige ab 9.948 Euro und Ehepaare bei 19.896 Euro im Jahr eine Einkommensteuer zahlen.

Rauchen wird teurer - Briefe verschicken auch


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Anke Donner


Raucher aufgepasst, nächstes Jahr ist noch weniger Geld in der Tasche: Für ein 20er-Päckchen Zigaretten werden ab nächstem Jahr die Tabaksteuer um etwa zehn Cent erhöht. Wasserpfeifen-Tabak und E-Zigaretten-Substanzen werden dann ab Mitte 2022 von einer Zusatzsteuer belegt und das erstmalig. Wer sich 2022 mit einem Brief darüber bei einer offiziellen Stelle beschweren möchte, der muss auch hier Preiserhöhungen erwarten. Ein Standardbrief kostet dann 85 statt 80 und wer eine nette Postkarte mit beilegen möchte, muss dann 70 statt 65 Cent bezahlen. Kompaktbriefe kosten dann einen Euro, statt wie bisher 95 Cent. Auch andere Dienstleistungen beziehungsweise Produkte der Post werden teurer.

Der alte Lappen muss weg


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Pixabay


Wir berichteten in den vergangenen Monaten bereits davon, dass der alte Führerschein, oder auch "Lappen" genannt, gegen einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden muss. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ist das noch bis zum 19. Januar möglich. Wer bis dahin seinen Führerschein nicht umgetauscht hat, erhält ein Verwarngeld von zehn Euro. Alle Führerscheine, welche vor 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden.


Seit dem 1. Oktober wird die Krankschreibung von den jeweiligen Praxen digital an die Krankenkassen übermittelt. Dass die Krankenkassen die Krankschreibung digital an den Arbeitgeber sendet, wird dann im Juli 2022 kommen. Als Arbeitnehmer erhält man aber noch eine gedruckte Fassung des Scheins für die eigenen Unterlagen. Ab Januar gilt die elektronische Patientenakte auch in Krankenhäusern, statt wie bisher nur in Arztpraxen. Darüber hinaus kann der Versicherte dann genauer die Datenschutz-Regeln auswählen und entscheiden, wer Zugriff auf seine Daten hat. Wird man die Arbeit los, kann man sich ab Januar auch online und zeit- und ortsunabhängig entsprechend auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit melden. Dazu benötigt man den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.

Rücknahmepflicht für Altgeräte


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Sina Rühland


In der digitalen Welt altert so manches doch sehr schnell. Doch damit alte Geräte weiter funktionstüchtig bleiben können, gilt ab 2022 eine Aktualisierungspflicht für Verkäufer, die Geräte mit digitalen Bestandteilen anbieten. Wenn es aber mal gar nicht mehr gehen sollten, müssen Supermärkte ab nächstem Jahr Elektroaltgeräte annehmen. Allerdings nur Märkte, deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die öfter im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Für Geräte, die eine größere Kantenlänge als 25 Zentimeter haben, gilt eine Pflicht zum Neukauf eines Gerätes, um das alte abzugeben. Auch Online gilt diese Rücknahme- und Recyclepflicht. Ab dem 1. Juli wird zudem ein "Kündigungsbutton" auf Online-Plattformen zur Pflicht.

Corona-Hilfen


Die Neustarthilfe für Soloselbstständige, die Härtefallhilfen, die Überbrückungshilfe IV und das Kurzarbeitergeld werden allesamt bis Ende März 2022 verlängert. Die vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge werden bis zum 31. März nur noch zur Hälfte erstattet. Ihnen wird die andere Hälfte erstattet, sofern ihre Arbeitnehmer sich während der Kurzarbeit eine anerkannte Weiterbildungsmaßnahme besuchen.


Die im Rahmen der Pandemie eingeführte Sonderregelung für das Kinderkrankengeld wird ebenfalls bestehen bleiben. So kann es weiterhin pro versichertem Kind für 30 statt zehn Tage in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende könne es für 60 statt 20 Tage in Anspruch nehmen. Die Laufzeit des Corona-Bonus, welchen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten können, wurde bis zum 31. März verlängert. Wenig ist das nicht, da man mit steuerfreien Zahlungen von bis zu 1.500 Euro rechnen kann. Ferner kommt das Geld zusätzlich auf das Gehalt. Zusätzlich zum Kindergeld gibt es den Kinderzuschlag für Familien mit niedrigen Einkommen. Dieser steigt von 205 auf 209 Euro pro Monat pro Kind.

Mobilität, Strom und Umwelt


Der CO₂-Preis steigt stufenweise auf 30 Euro pro Tonne, womit auch das Tanken teurer werden dürfte. Doch wer elektrisch fährt, der wird sich über die vereinfachte Bezahlmöglichkeiten freuen können. Mit der neuen, bundesweiten Ladesäulenverordnung kann dann nicht nur in Bar, sondern auch mit Karte bezahlt werden. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur für Ladesäulen, die nach dem 1. Juli 2023 ihren Betrieb aufnehmen werden. Bei Ladesäulen, die bereits in Betrieb gegangen sind, gibt es keine Verpflichtung für den Anbieter, diese nachzurüsten. Plug-in-Hybride müssen ab 2022 eine Reichweite von 60 Kilometern aufweisen, damit deren Besitzer staatliche Förderungen erhalten.


Wer lieber mit der Bahn unterwegs ist, der muss demnächst beachten, dass es keinen Ticket-Verkauf im Zug mehr geben wird. Das hätte auch in die Rubrik "Digitalisierung" passen können, da die Bahn dabei auf ihre mobile Anwendung und Internetseite setzt. Reisende können dort noch bis zehn Minuten nach der Abfahrt einen digitalen Fahrschein erwerben. Ferner wird Ökostrom billiger, da die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde sinkt. Auch beim Flaschenpfand wird sich einiges ändern, denn für Frucht- und Gemüsesäfte sind ebenfalls 25 Cent Pfand fällig. Dadurch wird das Pfand auf alle Arten von Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff erweitert. 

Aus und vorbei: Einweg-Plastiktüten und Kükentöten verboten


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Alexander Dontscheff


Ab dem 1. Januar gibt es sie in Läden nicht mehr im Angebot: Einweg-Plastiktüten. Ausnahmen sind hier die dünnen Plastikbeutel in der Obst- und Gemüseabteilung sowie besonders stabile Mehrwegtaschen.



Männliche Küken haben ein geringeres Nutzen für die Industrie, da sie keine Eier legen und wenig Fleisch aufweisen. Daher werden jedes Jahr mehrere Millionen von ihnen getötet. Doch damit ist es ab dem 1. Januar vorbei. Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes wird diese Praxis verboten. Eingriffe am Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs sollen 2024 verboten werden.


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