1.398 Straftaten gegen Politiker und Parteien im Jahr 2022

Jeden Tag werden mehrere Straftaten gegen Repräsentanten und Mitglieder von Parteien erfasst.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Jeden Tag werden mehrere Straftaten gegen Repräsentanten und Mitglieder von Parteien erfasst. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über die die "Welt" (Freitagsausgabe) berichtet.


Für das Jahr 2022 umfasst der Kriminalpolizeiliche Meldedienst zur politisch motivierten Kriminalität demnach in diesem Bereich 1.398 Straftaten. Dabei geht es vor allem um Beleidigungen und Sachbeschädigungen, um öffentliche Aufforderungen zu Straftaten sowie um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aber auch um 106 Bedrohungen sowie 32 Körperverletzungen. 399 Mal waren laut Regierungsantwort Mitglieder der Grünen betroffen, 386 Mal Mitglieder der SPD und 321 Mal Mitglieder der AfD. 306 Taten wurden als "links" klassifiziert, 224 Straftaten als "rechts", 14 dem Bereich "ausländische Ideologie". Mit 887 Fällen wurden jedoch der Großteil der Straftaten von der Polizei keinem Phänomenbereich zugeordnet.

Im Jahr 2022 wurden zudem 443 Straftaten gegen Parteigebäude erfasst. 122 davon betreffen Einrichtungen der Grünen, 104 der AfD sowie 90 der SPD. 174 Taten wurden innerhalb der politisch motivierten Kriminalität dem Phänomenbereich "links" zugeordnet, 64 "rechts", 14 der "ausländischen Ideologie", 180 waren nach Einschätzung der Polizei "nicht zuzuordnen". 1.483 weitere Straftaten betreffen Wahlplakate.

Hier geht es vor allem um Sachbeschädigungen und Diebstähle. Mit Abstand am häufigsten betroffen ist hier die AfD (432); auch Wahlplakate der SPD (269), CDU (261) und Grünen (222) werden häufig beschädigt. 370 Straftaten gegen Wahlplakate wurden "links" zugeordnet, 104 "rechts". Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum wurden im Jahr 2022 insgesamt 15 Sachverhalte thematisiert, die Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder -repräsentanten betrafen.

Betroffen waren jeweils fünfmal SPD, AfD und Grüne sowie drei Mal die Linkspartei. Neun Sachverhalte wurden im Bereich "links" thematisiert, sechs im Bereich "rechts". Konstantin von Notz, Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, sagte: "Mit der Radikalisierung von Teilen der Gesellschaft dürfen wir uns nicht abfinden." In einem Rechtsstaat dürfe Gewalt niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein - ganz egal, gegen wen sie sich im konkreten Fall richte, sagte der Grünen-Politiker.

"Der rechtsterroristische Mord an Walter Lübcke mahnt, dass es der Staat nicht zulassen darf, dass Menschen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, verletzt werden." AfD-Innenpolitiker Martin Hess sagte: "Schluss mit der Verharmlosung und Relativierung dieser Demokratiefeinde durch die Ampel-Regierung." Linksextremismus und -terrorismus müssten "endlich als solche klar benannt und entsprechend konsequent bekämpft werden", so Hess.


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