Niedersachsen. Das 9-Euro-Ticket ist für Viele ein attraktives Angebot, um noch bis August günstig mit dem ÖPNV oder dem regionalen Zugverkehr zu fahren. Doch was ist mit den Studenten, die an fast allen Hochschulen bereits für ein Semesterticket bezahlt haben? Und zwar mehr Geld als das 9-Euro-Ticket für diesen Zeitraum gekostet hätte. Auf Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Lars Alt (Helmstedt), Björn Försterling (Wolfenbüttel) und Susanne Schütz (Braunschweig) teilt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur nun mit, wie die Rückzahlung an den Hochschulen in unserer Region geregelt wird.
Eine niedersachsenweit einheitliche Regelung für die Erstattung im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket für Studierende gibt es nicht. Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz ist die Gemeinschaft der Studenten eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung, die insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden betrifft. Auf dieser gesetzlichen Grundlage würden die Bedingungen für das studentische Semesterticket von der Studierendenschaft, vertreten durch den jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), mit den je nach Hochschulstandort infrage kommenden Verkehrsbetrieben in eigener Zuständigkeit ausgehandelt, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Die Landesregierung habe darauf keinen Einfluss.
Jede Hochschule mit eigener Lösung
Dennoch habe das Ministerium eine kurzfristige Abfrage bei den Hochschulen durchgeführt. Für die Hochschulen in unserer Region mit folgendem Ergebnis:
Die TU Braunschweig hat eine Verrechnung der Erstattung mit dem Rückmeldebetrag für das Wintersemester sowie eine automatische Rückerstattung für Studierende, die exmatrikuliert werden, beschlossen.
Die Ostfalia Hochschule hat eine zeitnahe Erstattung auf Antrag beziehungsweise nach Eingabe der für die Rückerstattung notwendigen Daten für die Studierenden im Sommersemester beschlossen.
An der TU Clausthal hat sich die Studierendenschaft gegen die Einführung eines studentischen Semestertickets entschieden. Daher gibt es auch nichts zurück zu zahlen.
An der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig werden die verschiedenen Möglichkeiten der Erstattung noch zwischen AStA und Hochschule abgestimmt.
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