Ab heute: 3G ist Pflicht in Bussen und Bahnen

Fahrgäste sind neben der Maske nun auch verpflichtet nachzuweisen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Kontrollen sollen stichprobenartig stattfinden.

Schülerinnen und Schüler sind ausgenommen von der Regelung. Sie werden in den Schulen getestet. (Symbolbild)
Schülerinnen und Schüler sind ausgenommen von der Regelung. Sie werden in den Schulen getestet. (Symbolbild) | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, muss laut geändertem Infektionsschutzgesetz ab dem heutigen Mittwoch neben einer zulässigen Mund-Nasen-Bedeckung auch einen aktuellen 3G Nachweis mit sich führen, sofern er nicht geimpft oder genesen ist. Diese Regelung gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, wie der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) in einer Pressemitteilung informiert.


Dies bedeutet, dass Fahrgäste, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Kindern unter 6 Jahren, nur dann den öffentlichen Personenverkehr benutzen dürfen, wenn sie die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) erfüllen. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen.



Alle Verkehrsunternehmen im VRB werden regelmäßig schwerpunktmäßige und stichprobenhafte Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regel durchführen. Dies geschehe in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden, Ordnungsämtern und der Polizei. Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihre Nachweise auf Verlangen dem Fahr- und Kontrollpersonal vorzuzeigen. Fahrgäste, die über keinen gültigen Nachweis verfügen, dürfen die Fahrt nicht fortsetzen. Die Pflicht zum Tragen einer zulässigen Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch weiterhin sowohl in den Fahrzeugen als auch an allen Haltestellen.


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