Abschuss von Katzen und Hunden - Das soll sich ändern

Der Entwurf für ein neues Jagdgesetz in Niedersachsen liegt vor. Was bedeutet dies für unsere Haustiere?

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Symbolbild | Foto: erstellt mit Google Gemini

Region. Dass Freigängerkatzen nicht nur im Straßenverkehr, sondern mitunter auch in Wald und Wiese gefährlich leben, berichtete regionalHeute.de zuletzt im Februar 2023. Jagdschutzberechtigte dürfen nach derzeitigem Niedersächsischen Jagdgesetz Katzen töten, wenn sie wildern und sich 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden. Nun liegt der Entwurf zur Änderung des Gesetzes vor.



Vor über zweieinhalb Jahren hatte eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz regionalHeute.de mitgeteilt, dass geplant sei, nach Einführung einer allgemeinen Kastrationspflicht für Freigängerkatzen im Gegenzug den Abschuss von Katzen in Feld und Flur zu untersagen. Doch der aktuelle Entwurf, der sich derzeit in der Verbandsbeteiligung befindet, spricht eine andere Sprache.

Unterschied zwischen Hunden und Katzen


Während wildernde Hunde tatsächlich nicht mehr getötet, sondern eingefangen werden sollen, sieht die Neufassung des Jagdgesetzes eine Tötung von Katzen durch Jagdschutzberechtigte weiterhin vor. Allerdings mit weiteren Einschränkungen. So sollen nur noch "erkennbar verwilderte, wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden" geschossen werden. regionalHeute.de fragte beim Ministerium nach, warum es nicht zu einer kompletten Streichung der Tötung wie bei Hunden gekommen ist.

Allerdings ist festzuhalten, dass auch die seinerzeit genannte Voraussetzung - die allgemeine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen - noch nicht umgesetzt wurde. "Der Entwurf der Katzenschutzverordnung befindet sich in der Abstimmung zwischen verschiedenen beteiligten Stellen und wird als wichtiges Ziel der Landesregierung auch derzeit weiterverfolgt", heißt es auf unsere Anfrage seitens des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wie erkennt man „Streunerkatzen“?


Im aktuellen Entwurf des Jagdgesetzes sieht man durchaus eine Verbesserung für Katzen, auch wenn es keine komplette Streichung der Tötungsmöglichkeit gibt. Künftig dürften nur noch „Streunerkatzen“, die wildern, geschossen werden. Dies sei eine deutliche Verschärfung zum Status quo, bei dem jede wildernde Hauskatze geschossen werden darf, so eine Sprecherin des Ministeriums. Doch wie erkennt man „Streunerkatzen“ beziehungsweise wie wird sichergestellt, dass die Jagdschutzberechtigten diese von anderen Hauskatzen unterscheiden können?

Die Ministeriumssprecherin zeigt sich zuversichtlich: "Aus der Jägerschaft wurde dargelegt, dass verwilderte von nicht verwilderten Katzen durchaus zu unterscheiden sind. Die Merkmale äußern sich optisch zum Beispiel durch ein struppiges Fell oder erkennbar krankes Verhalten des Tieres." Die einzuhaltende Entfernung vom nächsten Wohnhaus sei um 50 Meter auf 350 Meter erweitert worden, was einer Erhöhung des sicheren Streifgebietes um zirka 35 Prozent entspreche. Letztlich sei der Entwurf eine Kompromisslösung der beiden Koalitionspartner SPD und Bündnis 90 / Die Grünen.