Absurder Streit um Polizeispürhunde: Gewerkschaft warnt vor Sparmaßnahme

Niedersachsen ist riesig – dennoch gibt es im Bundesland nur zwei ausgebildete Personenspürhunde. Deren Zukunft ist jedoch ungewiss.

von


Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Rudolf Karliczek

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Region. Diensthunde gehören schon lange zum Team der Polizei in Niedersachsen und unterstützen ihre menschlichen Kollegen bei verschiedenen Einsatzlagen. Oft sieht man sie bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen, aber auch beim Auffinden von Drogen oder Sprengstoff sind sie unverzichtbar. Doch ihr Repertoire reicht noch weiter – ausgebildete Personenspürhunde (PSH) leisten einen wichtigen Beitrag bei der Suche nach Vermissten. Das scheint die Niedersächsische Landesregierung allerdings mittlerweile anders zu sehen und erwägt aus Effizienzgründen die Abschaffung dieser Spezialhunde, obwohl es davon landesweit nur zwei gibt.



In einer Pressemitteilung schlug die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen nun deshalb Alarm. Auslöser war die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Gifhorner Landtagsabgeordneten Lena-Sophie Laue (CDU). Aus dieser geht hervor, dass die Landesregierung aufgrund einer internen Datenerhebung an der Notwendigkeit der Personenspürhunde zweifelt und daher in Erwägung zieht, nicht nur sie, sondern auch die dazugehörigen Diensthundeführer künftig für andere Aufgaben zu verwenden. Zwar gibt es in ganz Niedersachsen über 200 Diensthunde, doch die meisten davon sind Schutzhunde und zusätzlich auf andere Bereiche spezialisiert – etwa auf die Suche nach Sprengstoff. Mantrailer, also Personenspürhunde, gibt es im ganzen Bundesland lediglich zwei. Diese sind in Lüneburg stationiert, können aber landesweit eingesetzt werden.

Gewerkschaft kritisiert Methodik


Genau um diese beiden Hunde dreht sich nun allerdings die ganze Diskussion. Wie es in der Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft heißt, entfielen nach der landesweiten Datenerhebung von November 2024 bis Juni 2025 laut Landesregierung knapp zwei Drittel der PSH-Einsätze auf sogenannte Tatstreckenrekonstruktionen. Ziel hierbei sei, die Laufwege Tatverdächtiger nachzuvollziehen und weitere Ermittlungsansätze zu gewinnen. Als eigenständiger Erfolg werde dies bislang aber nicht erfasst. Bei der unmittelbaren Personensuche hätten in mehr als vier Fünfteln der Einsätze die gesuchten Personen nicht aufgefunden werden können.

"Eine reine Fundquote greift zu kurz, wenn knapp zwei Drittel der Einsätze auf die Rekonstruktion von Laufwegen ausgerichtet sind", erklärt Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG. "Auch ein belastbarer Hinweis auf einen Fluchtweg kann Ermittlungen voranbringen. Wer einer Spezialfähigkeit den Nutzen abspricht, muss nachvollziehbar darlegen, auf welchen Erkenntnissen diese Bewertung beruht."

Strafverfolgung in Gefahr?


Die Landesregierung argumentiert, dass auch externe Mantrailer, etwa von den Maltesern, die Aufgaben der polizeilichen PSH übernehmen könnten. Das sieht die Gewerkschaft jedoch besonders kritisch, denn polizeieigene PSH könnten auch zur Verfolgung Tatverdächtiger
eingesetzt werden, externe Mantrailer nach Angaben der Landesregierung dagegen grundsätzlich nur in der Gefahrenabwehr. Es drohe daher eine Fähigkeitslücke in der Strafverfolgung. Man fordere daher von der Landesregierung eine transparente und fachlich nachvollziehbare Bewertung der polizeieigenen Personenspürhunde, bevor über deren Zukunft entschieden wird. Für die Strafverfolgung brauche es ein belastbares Konzept. Zudem müssten die Perspektiven der betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie Verbleib und Versorgung der Diensthunde verbindlich geklärt werden.