Sinkende Inzidenz ermöglicht Lockerungen - Landrat unzufrieden mit Testpflicht

Mit der Ausweitung der Testpflicht auf den Einzelhandel werde eine neue Hürde geschaffen, meint Landrat Thomas Brych.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Goslar. Das Corona-Infektionsgeschehen im Landkreis Goslar ist seit Tagen rückläufig. Heute weist das Robert-Koch-Institut eine Inzidenz von 35,2 aus. Hält dieser positive Trend an, wird es im Goslarer Kreisgebiet neben den Öffnungsschritten, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ergeben, auch Lockerungen mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen geben. Das stellt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung in Aussicht.


Sollte die Zahl der Neuinfektionen also unter die entscheidende Marke von 35 Neuinfektionen binnen einer Woche fallen, dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus drei unterschiedlichen Haushalten treffen, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Möglich wird diese Lockerung durch eine Allgemeinverfügung, die der Landkreis bereits Anfang März dieses Jahres erlassen hatte. Landrat Thomas Brych weist daraufhin, dass diese Verfügung weiterhin Gültigkeit entfaltet und die Lockerungen daher automatisch greifen. „Aktuell sieht es wirklich nach Entspannung aus, daher können wir ein wenig zuversichtlich nach vorne schauen. Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Bürgerinnen und Bürger eine Aufweichung der Kontaktbeschränkungen begrüßen dürften“, so Landrat Thomas Brych.

Lockerungen nur für Goslarer


Die Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen gelten jedoch nur für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Goslar oder für Menschen aus Regionen, die gleichlautende Regelungen getroffen haben. Personen aus Regionen, in denen die Inzidenz über 35 liegt, sind von solchen Treffen ausgeschlossen. Bei einer Inzidenz von über 35 bleibt es bei der Grundregel: ein Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt. Auch hier werden Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Unverständnis für Ausweitung der Testpflicht



Landrat Thomas Brych.
Landrat Thomas Brych. Foto: regionalHeute.de



Die Öffnungsschritte, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ergeben, dürfen in Landkreisen und kreisfreien Städten vollzogen werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. In Gebieten mit einer Inzidenz über 100 gelten weiterhin die Regelungen aus der sogenannten Bundes-Notbremse. Landrat Brych wertet die Öffnungsstrategie des Landes grundsätzlich als ein positives Signal, wenngleich er in einigen Vorgaben Schwierigkeiten sieht. „Ich kann nachvollziehen, warum das Land die Testpflicht ausgeweitet hat, dennoch wird damit natürlich auch eine neue Hürde geschaffen. Es nicht von der Hand zu weisen, dass viele vor diesem Hintergrund weiterhin auf den Restaurantbesuch oder die Shoppingtour in der Innenstadt verzichten werden. Das ist sehr schade. Wir haben beim Land vehement für eine andere Strategie geworben“, unterstreicht der Verwaltungschef.


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