Niedersachsen. In der Silvesternacht sorgten Angriffe auf Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bundesweit für Schlagzeilen. Auch in Niedersachsen und konkret in unserer Region gab es solche Vorfälle. Auf Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Saskia Buschmann nennt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nun weitere Details zu den Vorfällen, zu den Tätern und möglichen Konsequenzen.
Niedersachsenweit wurden 34 Angriffe auf Angehörige der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bekannt. In unserer Region waren Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Peine, Schladen und Wolfsburg betroffen.
18 verletzte Einsatzkräfte
In der Silvesternacht sind in Niedersachsen insgesamt 18 Einsatzkräfte durch Angriffe verletzt worden. Darunter zwölf verletzte Polizeibeamte. Diese erlitten Prellungen, Quetschungen, Knalltraumata, Kratzwunden und Schulterverletzungen. Die Feuerwehr hatte fünf Verletzte zu beklagen. Es wurden Prellungen, Verbrennungen, Kopfschmerzen und Tinnitus registriert. Im Rettungsdienst gab es eine verletzte Person mit einer Verstauchung. Informationen über mögliche Dienstunfähigkeit sind dem Land nicht bekannt. Es wurden zudem acht beschädigte Fahrzeuge registriert.
Es wurden insgesamt 53 Strafverfahren eingeleitet, bei denen Einsatzkräfte als Opfer oder Geschädigte geführt werden. Dazu wurden folgende Straftatbestände erfasst: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, Bedrohung, Strafvereitelung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Bei sämtlichen Angriffen werde nach gegenwärtigen Ermittlungsständen von vorsätzlichem Handeln ausgegangen.
35 Tatverdächtige
Auf Basis einer aktuell durchgeführten Abfrage seien 35 Tatverdächtige erfasst worden. Die Mehrheit (19) habe die deutsche Staatsbürgerschaft, acht weitere hätten eine doppelte Staatsbürgerschaft, deutsch und libanesisch, kasachisch, polnisch, serbisch und türkisch. Weitere Verdächtige hätten die bulgarische, die eritreische, die kosovarische, die lettische, die marokkanische, die syrische und die türkische Staatsbürgerschaft. Nach derzeitigem Erkenntnisstand lägen keine Hinweise auf eine politische Motivation der Täterinnen oder Täter vor.
Doch zieht das Land nun irgendwelche Konsequenzen? Die Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, habe sich am 6. Februar mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und Verbänden von Polizei, Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen getroffen, um sich in einem ersten Auftaktgespräch über die Erlebnisse und mögliche Lösungsansätze zur Eindämmung solcher Straftaten auszutauschen. Als ein Ergebnis dieser Veranstaltung sei geplant, dass regelmäßig ein ergänzendes Lagebild erstellt sowie eine Dunkelfeldstudie zu Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte initiiert werde.
Strafgesetzbuch hat bereits Möglichkeiten
Das Ministerium betont aber auch, dass das Strafgesetzbuch bereits heute ermögliche, körperliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte zu ahnden. So sieht beispielsweise der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte als Strafe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Für besonders schwere Fälle sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Auch wenn es in Niedersachsen solche Fälle nicht gegeben habe, würde das Land einer Verschärfung des Strafrechts im Hinblick auf das bewusste Locken von Einsatz- und Rettungskräften in einen Hinterhalt, um sie dann anzugreifen, nicht entgegen stehen.
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