Marktmanipulation: Weitere Anklage gegen Winterkorn zugelassen

Der ehemalige Vorstandsvorsitzendende soll den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. In dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG Dr. Martin Winterkorn hat die 16. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Beschluss vom Donnerstag unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig hervor.


Darin heißt es weiter, dass der Angeklagte Dr. Martin Winterkorn trotz Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Diesel-Motoren des Typs EA 189 in etwa 500.000 Fahrzeugen auf dem US-amerikanischen Markt und des sich seit Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos durch Schadensersatzforderungen und Strafzahlungen in den USA den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben soll. Tatsächlich sei der Sachverhalt um die Softwaremanipulation in Diesel-Fahrzeugen erst durch die am 18.09.2015 von den amerikanischen Behörden veröffentlichte „Notice of Violation“ bekannt. Die Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erfolgte am 22.09.2015. Der Angeklagte soll damit seiner Verpflichtung zur „Ad-hoc-Mitteilung“ nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht rechtzeitig nachgekommen sein. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Vorstände börsennotierter Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Ereignisse unverzüglich nach Bekanntwerden im Rahmen einer sog. „Ad-hoc-Mitteilung“ öffentlich bekannt zu machen.

Anfang September hatte das Landgericht bereits eine Anklage wegen Betruges und weiterer Straftaten zugelassen Verfahren beantragt. Diese richtet sich gegen fünf – teilweise ehemalige – Mitarbeiter der Volkswagen AG, darunter den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn.


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