Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess beginnt im November

Fast ein Jahr nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt beginnt im November der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

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Bei dem Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt starben sechs Menschen. Darunter ein Junge aus dem Landkreis Wolfenbüttel.
Bei dem Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt starben sechs Menschen. Darunter ein Junge aus dem Landkreis Wolfenbüttel. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Magdeburg. Knapp ein Jahr nach dem verheerenden Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt wird sich der mutmaßliche Täter ab dem 10. November vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Die 1. große Strafkammer hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht am Freitag mitteilte.



Am Abend des 20. Dezember 2024 gegen 19 Uhr raste ein Mann mit einem BMW in die dicht gedrängte Besuchermenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Anschlag dauerte laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft eine Minute und vier Sekunden – Sekunden, in denen Leben ausgelöscht und viele Menschen teils schwer verletzt wurden.

Opfer aus der Region


Unter den Opfern befinden sich auch Menschen aus der Region. Ein neunjähriger Junge aus Warle im Landkreis Wolfenbüttel wurde getötet, ein weiterer Jugendlicher aus dem Landkreis Peine schwer verletzt. Auch Menschen aus dem Landkreis Helmstedt sollen laut Medienberichten unter den Verletzten gewesen sein.

Dem 50-jährigen Arzt aus Saudi-Arabien wird vorgeworfen, seinen gemieteten Wagen mit hoher Geschwindigkeit über den Weihnachtsmarkt im Stadtzentrum gesteuert zu haben. Dabei kamen insgesamt sechs Menschen ums Leben – fünf Frauen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren sowie der neunjährige Junge aus Warle. Weitere 338 Personen sollen laut Anklage nur durch Zufall dem Tod entgangen sein, 309 Menschen wurden verletzt.

Besondere Schwere der Schuld


Die Anklage wirft dem Mann sechsfachen Mord, versuchten Mord in 338 Fällen, gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und des gemeingefährlichen Mittels erfüllt, da der Täter sein Fahrzeug gezielt als Waffe eingesetzt haben soll.

Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem erwägt das Gericht, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und eine Sicherungsverwahrung anzuordnen – die schärfste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt.

Umfangreiches Verfahren erwartet


Nach Angaben des Landgerichts sind 147 Nebenkläger zugelassen, rund 40 Anwältinnen und Anwälte vertreten die Opfer und Angehörigen. Etwa 20 weitere Betroffene haben ihre Zulassung als Nebenkläger beantragt. Ein interner Erörterungstermin zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist für den 4. November 2025 angesetzt; er findet nicht öffentlich statt.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen


Für die Hauptverhandlung gelten weitreichende Sicherheitsmaßnahmen. Das Gebäude am Jerichower Platz wird an den Verhandlungstagen durch Sperren gesichert, um unbefugte Zufahrten mit Fahrzeugen zu verhindern. Besucher müssen sich einer Einlasskontrolle mit Ausweisprüfung, Durchsuchung und Metalldetektoren unterziehen. Waffen, gefährliche Gegenstände und politisch oder religiös aufgeladene Symbole sind untersagt.

Wie viele Prozesstage angesetzt werden, teilt das Gericht noch nicht mit.