Asklepios: Geschäftsführerin bedankt sich für Unterstützung


Adelheid May, Geschäftsführerin der Harzkliniken. Foto: Asklepios Klinik
Adelheid May, Geschäftsführerin der Harzkliniken. Foto: Asklepios Klinik | Foto: Asklepios Klinik

Goslar/Clausthal-Zellerfeld. Adelheid May, Geschäftsführerin der Harzkliniken, hat sich nun in der öffentlichen Diskussion und angesichts des Einsatzes in der Bevölkerung für den Erhalt der chirurgischen ambulanten Versorgung durch das MVZ Oberharz am Klinik-Standort Clausthal-Zellerfeld erneut zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung schreibt sie:


„Wir freuen uns über jede Unterstützung, vor allem darüber, dass offenbar so viele Menschen an unserer Seite stehen. Wir begrüßen das sehr und unterstützen diese Initiativen in vollem Umfang.“ Auf einer offenbar von Bürgern anberaumten öffentlichen Veranstaltung zu dem Thema am kommenden Dienstag werde sie diese Position gerne erläutern, ergänzte Adelheid May.

Hintergrund


Der Zulassungsausschuss Braunschweig der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat unlängst in einer Sitzung die belegärztliche Sonderzulassung im Fachgebiet Chirurgie für das MVZ Oberharz am Klinik-Standort Clausthal- Zellerfeld für Dr. med. Mohamed Diab zum 31. März 2019 für beendet erklärt. Die Zulassungsausschüsse sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen und sind als solche rechtlich und organisatorisch selbständig.

Die Folge der Entscheidung


Ab dem 1. April 2019 dürfeder Arzt dort keine gesetzlich Versicherten ambulant beziehungsweise als Belegarzt versorgen. Daher dürfen für Patienten auch keine Termine mehr für die ambulante reguläre chirurgische Behandlung vergeben werden. Die Harzklinik Clausthal-Zellerfeld darf die chirurgische Notfallversorgung ausschließlich im Rahmen des § 75 Abs. 1 SGB V sicherstellen. Das bedeutet praktisch, dass die ambulante Notfallbehandlung als vertragsärztliche Leistung nur dann erbracht werden darf, wenn kein Vertragsarzt für die unmittelbare Behandlung des Patienten verfügbar ist. Der ambulante ärztliche Notfalldienst ist für Patienten bestimmt, die wegen akuter Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechstunde dringend einen Arzt benötigen. Dies seizu sprechstundenfreien Zeiten vorgesehen.

Gynäkologische Versorgung sichergestellt


„Wir sehen den lokalen Bedarf für die chirurgische Versorgung im Oberharz und haben deshalb ja bereits einen Antrag auf Sonderbedarf gestellt, über den am 3. April.2019 entschieden werden soll“, sagte Harzkliniken-Geschäftsführerin Adelheid May. Unabhängig davon bleibe die gynäkologische Versorgung im MVZ Oberharz uneingeschränkt sichergestellt. Dr. med. Katharina Hildebrandt, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sichere die ambulante Versorgung der Frauen im Oberharz.
Unterdessen würdendie Harzkliniken das Verhalten des Landkreises Goslar in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dort klagen derzeit die Asklepios Harzkliniken gegen die von den Landesverbänden der Krankenkassen ausgesprochene Kündigung des Versorgungsauftrages in Clausthal-Zellerfeld, weil die Harzkliniken eigenen Angaben zufolge die Versorgung der Bevölkerung an dem Standort gemäß dem Niedersächsischen Krankenhausplan erfüllen.

Landkreis lässt sich „beiladen"


Bei dem Termin in dem Verwaltungsprozess am 12. Februar 2019 hätte sich der Landkreis, der die Harzkliniken zivilrechtlich verklagen will, weil diese demnachden Versorgungsauftrag nicht erfüllen, an der Seite der Harzkliniken nun „beiladen“ lassen. Der Landkreis Goslar hätte laut Pressemitteilung des Asklepios seinen Antrag auf Beiladung mit der Wahrnehmung eigener Interessen an der Aufrechterhaltung des Versorgungsauftrages in Clausthal-Zellerfeld begründet. Die Harzkliniken begrüßten diesen Schritt des Landkreises, und das Verwaltungsgericht habediesem Antrag stattgeben. In dem Verfahren hättensich die Harzkliniken aktiv gegen die zum 31. Dezember 2018 ausgesprochene Kündigung von den Landesverbänden der Krankenkassen zur Wehr gesetzt. „Es ist schon verwunderlich, dass der Landkreis ausgerechnet hier im Prozess keinen eigenen Antrag stellt, um Asklepios in der Aufrechterhaltung des Versorgungsauftrages zu unterstützen, andererseits aber sonst vorbringt, sich für den Versorgungsauftrag einsetzen zu wollen.“ So hätte der Landkreis Goslar genauso wie Asklepios die Aufhebung der Kündigung mit der Feststellung, dass der Versorgungsauftrag in Clausthal-Zellerfeld erhalten bleibt, beantragen können, heißt es in der Pressemitteilung. Hierauf habe der Landkreis Goslar in dem Prozess trotz ausdrücklicher Frage des Vorsitzenden Richters verzichtet.

Geht es wirklich um die Standortsicherung?


Dass der Landkreis trotz Beiladung in der Verhandlung am 12. Februar keine eigene Rechtsposition vorbringt, spreche demnach für sich. Vor diesem Hintergrund des ungewöhnlichen Prozessverhaltens frage man sich unwillkürlich, so Harzkliniken-Geschäftsführerin May weiter, ob es dem Landkreis entsprechend seiner Verlautbarungen und Ankündigung eines zivilgerichtlichen Verfahren gegen Asklepios wegen mangelnder Erfüllung des Versorgungsauftrages wirklich um die Standortsicherung des Hauses in Clausthal-Zellerfeld geht.


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