Auch der Nachtragshaushalt ohne Einschränkungen genehmigt


Nach Beschluss im Rat nun auch vom Innenministerium genehmigt: der Nachtragshaushalt 2017. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Hannover/Salzgitter. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den 1. Nachtragshaushalt 2017 vom 28. November 2017 mit allen genehmigungspflichtigen Bestandteilen ohne Einschränkungen genehmigt. Der Haushalt war vom Rat der Stadt am 24. Oktober verabschiedet worden.


Mit der Genehmigung wird insbesondere die Umsetzung der über den Integrationsfonds des Landes Niedersachsen in 2017 abzuwickelnden Maßnahmen ermöglicht. Über den Integrationsfonds gewährt das Land in 2017 und 2018 der Stadt Salzgitter eine Soforthilfe zur Finanzierung der flüchtlingsbedingten Sekundärmigrationskosten in Höhe von insgesamt rund 10,5 Millionen Euro. Diese finanzielle Unterstützung des Landes für die zu leistende Integrationsarbeit der Stadt ist, nach Angaben der Stadt, das erfolgreiche Ergebnis der von Oberbürgermeister Frank Klingebiel sowie der Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Marcus Bosse geführten Verhandlungen mit Herrn Ministerpräsidenten Weil.

Zugleich sei es auf den nachdrücklichen Einsatz von Oberbürgermeister Klingebiel zurückzuführen, dass der Stadt Salzgitter durch ein vom Bund bereitgestelltes Kommunalinvestitionsförderpaket II für die Jahre 2018 bis 2020 ein Betrag von circa 7,3 Millionen Euro für Schulbaumaßnahmen erhält, teilt die Stadt mit. Die Verwendung dieser Mittel sind nunmehr ebenfalls durch die Kommunalaufsicht genehmigt worden.

Mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts kann nun auch die Übertragung des Eigentums für den Standort Calbecht der Fachhochschule Ostfalia an das Land erfolgen.

„Das Land wertet mit der Übernahme des Gebäudeeigentums den Standort Calbecht in der niedersächsischen Hochschullandschaft weiter auf“, stellt Klingebiel, der die Gespräche hinsichtlich der längst überfälligen Eigentumsübertragung initiiert und maßgeblich vorangetrieben hat, fest.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird am 6. Dezember im Amtsblatt der Stadt Salzgitter veröffentlicht.


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