Auf der Suche nach dem Täter: Ermittler setzen auf DNA

Auch bei dem Findelkind aus Wolfenbüttel gibt es eine DNA, die zur Mutter führen könnte. In der bundesweiten DNA-Analyse-Datei sind knapp 1,2 Millionen DNA-Muster gespeichert.

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Symbolfoto | Foto: pixabay

Region. Die Desoxyribonukleinsäure - kurz DNA - beinhaltet all unsere Erbinformationen und ist das, was uns als Menschen einzigartig und unverkennbar macht. In der modernen Ermittlungsarbeit hilft sie der Polizei dabei, Täter zu finden oder Opfer zu identifizieren. Doch nicht immer führt eine DNA-Spur zum Erfolg. So wie bislang im Fall des ausgesetzten Babys in Wolfenbüttel.


Im Mai wurde in einer Gartenlaube in Wolfenbüttel ein frisch geborener Säugling gefunden. Der Junge hat überlebt und befindet sich heute in der Obhut von Pflegeeltern. Trotz der DNA der Mutter fehlt von dieser bis heute jede Spur. Wie Frank Oppermann, Sprecher der Polizei Wolfenbüttel unserer Zeitung gegenüber erklärte, konnten sowohl von der Mutter, als auch vom Vater DNA ermittelt werden.

Kein Erfolg ohne Vergleichsprobe


Doch ohne Vergleichsprobe kommt man nicht weiter. regionalHeute.de hat einmal beim Landeskriminalamt nachgefragt, wie man mit vorhandenen DNA-Spuren umgeht und wie diese erfasst, beziehungsweise ausgewertet werden. Wir machten dies an dem Beispiel des gefundenen Babys aus Wolfenbüttel fest. Katrin Gladitz, Kriminalhauptkommissarin und Pressesprecherin beim LKA Niedersachsen erklärt dazu: "Soll bei einem Säuglingsfund eine molekulargenetische DNA-Untersuchung zum Einsatz kommen, so wird dem Säugling im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung eine Vergleichsprobe zu Zwecken des Abgleichs entnommen. Diese Probe kann verwendet werden, um eine möglicherweise bestehende verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Säugling und einem fraglichen Elternteil, wie beispielsweise der leiblichen Mutter, zu überprüfen."

Festgestellte DNA-Muster werden nach Abschluss der Untersuchungen in Form eines Behördengutachtens an die ermittlungsführende Dienststelle übermittelt. Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten, die festgestellte DNA für die Ermittlungsarbeit zu nutzen. Durch Direktvergleiche mit Personen oder durch die Speicherung in die Datenbank. "Analysierte DNA-Muster von anderen Personen können mit dem DNA-Muster des Säuglings oder mit dem DNA-Muster einer Spur abgeglichen werden. Ein am Säugling erhobenes DNA-Merkmalsmuster kann zur Feststellung beziehungsweise zum Ausschluss einer Mutter- oder Vaterschaft verwendet werden. Ein an einem Tatort oder einem Asservat festgestelltes DNA-Merkmalsmuster kann zur Identifizierung beziehungsweise Ausschluss einer Person als Spurenverursacher verwendet werden", so Katrin Gladitz.

Alle Spuren in einer Datenbank


Bei einer geeigneten Spurenqualität können vollständige „DNA-Muster“ und unter Umständen auch „Teilprofile“ in der bundesweiten DNA-Analyse-Datei (DAD) recherchiert werden. Seit über 20 Jahren gibt es in Deutschland die DNA-Analyse-Datei. Am 17. April 1998 wurde im Bundeskriminalamt der Startschuss für die Speicherung von DNA-Mustern in der Datei gegeben.

Laut Information des BKA sind in der DNA-Analyse-Datei aktuell knapp 1,2 Millionen DNA-Muster gespeichert. Darunter fallen rund 868.000 DNA-Muster bekannter Straftäter und etwa 327.000 Spurenmuster aus noch ungeklärten Straftaten. Die DAD steht allen deutschen Polizeibehörden zur Verfügung und auch die DNA des kleinen Jungen aus Wolfenbüttel wurde in diese Datenbank eingespeist. "Nach der Sichtung und Prüfung sämtlicher DNA-Befunde werden Recherchen in der DNA-Analyse-Datei beim BKA beauftragt und durchgeführt. Die Ergebnisse der Recherchen werden dann zeitnah an die Untersuchungsstelle übermittelt", erklärt Katrin Gladitz. Das BKA erklärt dazu: "Das Bundeskriminalamt speichert in seinen erkennungsdienstlichen Datenbanken behördlich erhobene Fingerabdrücke, Lichtbilder und DNA-Profile von Personen sowie Daten von Tatortspuren, die auch für einen automatisierten Abgleich im Rahmen nationaler und teilweise internationaler Recherchen zur Verfügung stehen."

Täter dank DNA ermittelt


Wie DNA-Spuren zu Tätern führen können, zeigt unter anderem das Beispiel der gesuchten Ex-RAF-Mitglieder, die im Juli 2017 einen Geldtransporter im Cremlinger Gewerbegebiet Im Moorbusch überfallen haben sollen. DNA Spuren, die am Tatort sichergestellt werden konnten, ergaben wenige Tage nach dem Überfall, dass es sich bei den Tätern um Burkhard Garweg und Ernst-Volker Straub handelt.

Auch in einem Fall, der damals mehr als 20 Jahre zurücklag, führte die DNA zum Mörder. Lange Zeit galten die Morde an der Braunschweigerin Andrea Fechner und der Goslarerin Doris Mundt als nicht geklärt. Sie landeten in dem Ordner der ungeklärten Fälle bei der Polizei Braunschweig. Bis zum Jahr 2005. Der Täter, der bereits verurteilte Manfred M. aus Vienenburg, konnte dank der heutigen Wissenschaft ermittelt werden. Unter anderem überführte ihn die DNA an einer Zigarettenkippe.

Cold Cases werden geöffnet


Im vergangenen Jahr hat die Polizeidirektion Braunschweig verkündet, dass die sogenannten "Cold Cases" wieder geöffnet werden. Eigens hierzu wurde eine Ermittlungsgruppe gebildet. Auch hier setze man unter anderem auf die moderne Technik der DNA-Analyse.


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Kriminalität Polizei Vienenburg