Aujeszkysche Krankheit breitet sich unter Wildschweinen aus


Die Aujeskysche Krankheit wurde in Goslar und Salzgitter im vergangenen Jahr 80 Mal bei Wildschweinen festgestellt. Symbolfoto: pixabay
Die Aujeskysche Krankheit wurde in Goslar und Salzgitter im vergangenen Jahr 80 Mal bei Wildschweinen festgestellt. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Goslar/Salzgitter. Die Aujeskysche Krankheit (AK) ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Wild- und Hausschwein der Hauptwirt sind. Für den Menschen ist die Krankheit vollkommen ungefährlich. Auch der Verzehr von Wildschweinfleisch ist für den Verbraucher absolut unbedenklich. Dies teilte der Landkreis Goslar am Freitag mit.


Der Erreger wird bereits seit einigen Jahren in der Schwarzwildpopulation des nördlichen Vorharzes beobachtet. Im zurückliegenden Kalenderjahr 2018 wurde das Virus bei insgesamt 80 Wildschweinen im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes für den Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter nachgewiesen. Bei Wildschweinen ist der Krankheitsverlauf meist unauffällig. Die Tiere tragen das Virus zwar in sich, wirken jedoch gesund.

In eher seltenen Fällen kann der Erreger allerdings auf Hunde und Katzen übertragen werden. Bei diesen Tierarten verläuft die Infektionskrankheit immer tödlich. „Da keine Impfmöglichkeit besteht, sollte das Risiko einer Übertragung nicht unterschätzt werden“, sagt Amtsveterinär Dr. Wolfgang Naumann.

Am ehesten gefährdet sind Jagdhunde. Diese sollten von erlegten Wildschweinen möglichst fern gehalten und nicht mit rohem Fleisch oder rohen Organen dieser Tiere gefüttert werden. Insbesondere muss auch eine Übertragung der Erkrankung von Wild- auf Hausschweine verhindert werden. Die für Hausschweine vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen würden in den landwirtschaftlichen Betrieben hohe wirtschaftliche Schäden verursachen.
Schweinehalter, die auch Jagd betreiben, sind daher verpflichtet, umfangreiche Hygienemaßnahmen zu beachten und einzuhalten. So ist beispielsweise die Jagdbekleidung vor dem Betreten des Stalles abzulegen. Auch darf der Jagdhund nicht mit in den Stall. Betriebsfremde Personen müssen vor Betreten des Stalles geeignete Schutzkleidung anlegen.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt des Landkreises unter der Rufnummer (05321) 700-840


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