Streit um Ausweitung der Islamismus-PUA - CDU will klagen


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Hannover. Laut Mitteilung der CDU haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP heute erneut eine Klage am Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereicht. Hintergrund sei die Ausweitung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Sicherheitslücken in der Bekämpfung des Islamismus in Niedersachsen auf den Zeitraum seit 2011 durch SPD und Grüne. CDU und FDP wollen indes den Zeitraum der rot-grünen Landesregierung seit 2013 untersuchen. Die SPD-Landtagsfraktion hält die Klage für unnötig: Die Obleute der CDU und FDP seien es gewesen, die einst eine Ausweitung befürwortet hätten.


Es ist bereits das sechste Mal in drei Jahren, dass die CDU-Fraktion wegen Verstößen von SPD und Grünen gegen Verfassungsrechte nach Bückeburg zieht. Die FDP-Fraktion reicht im selben Zeitraum zum vierten Mal Verfassungsklage ein. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke: „Durch die Ausweitung des Untersuchungszeitraums auf das Jahr 2011 haben SPD und Grüne ein parlamentarisches Minderheitenrecht verletzt. Ein Untersuchungsausschuss wird zurecht als ein Königsrecht der Opposition bezeichnet. Er dient der parlamentarischen Kontrolle der Regierung durch die Opposition und darf daher nicht als Spielfeld parteipolitischer Spielchen missbraucht werden. Genau das haben SPD und Grüne aber vor, indem sie argumentieren: Wenn ihr unsere Regierungszeit untersuchen wollt, dann werden wir auch eure untersuchen. Dieser juristische Gegenangriff ist verfassungswidrig, das haben Gerichte in der Vergangenheit bereits eindeutig festgestellt.“

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner sagt: „Die Klage ist alleine schon deshalb wichtig, weil wir eine generelle verfassungsrechtliche Klärung brauchen. Eine derartige Missachtung des parlamentarischen Untersuchungsrechtes der Opposition können wir uns über den konkreten Fall hinaus nicht gefallen lassen. Wenn ein solches Verhalten in Niedersachsen die Regel würde, könnte die Opposition ihre Aufgabe zur Kontrolle der Landesregierung nicht mehr wahrnehmen. Dadurch würde die parlamentarische Demokratie in Niedersachsen Schaden nehmen.“

Grant Hendrik Tonne (SPD): Verfassungsklage unnötig



Für SPD-Obmann Grant Hendrik Tonne ist die Verfassungsklage, die CDU/FDP beim Verfassungsgerichtshof einreichen, ein unnötiger Vorgang: „Es waren die Obleute von CDU und FDP, die im Vorfeld der Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) ursprünglich einer Ausweitung des Untersuchungszeitraumes auf den Beginn des Bürgerkrieges in Syrien zugestimmt haben“, betont Tonne für die SPD-Landtagsfraktion.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD macht deutlich: „Unserer Überzeugung nach werden die Minderheitenrechte der Opposition in keiner Weise eingeschränkt. Der Untersuchungsauftrag ist exakt der, mit dem die Opposition in die Diskussion gegangen ist. Es kommt auch zu keiner zeitlichen Verzögerung bei der Arbeit des PUA.“

Für die Rot-Grüne Regierungskoalition bleibe entscheidend, im Untersuchungsausschuss Sacharbeit und Aufklärung zu betreiben, um in der Zukunft der Bedrohung durch radikalen Salafismus und Islamismus in Niedersachsen bestmöglich begegnen zu können.

„Die Zahl der Ausreisen von Islamisten aus unserem Land ist nachweislich mit Beginn des Syrienkrieges im Frühjahr 2011 angestiegen. Die Opposition will das nicht thematisieren, weil es in ihre Regierungszeit fällt. Bei diesen Untersuchungen geht es aber nicht darum, wer wann regiert hat, sondern vielmehr darum, wie wir Gefahren schnell erkennen und radikale Strömungen effizient bekämpfen können“, betont SPD-Obmann Grant Hendrik Tonne.

Mit der Klage werde erneut deutlich, dass es CDU und FDP bedauerlicherweise nicht um Sachaufklärung, sondern um politische Spiele gehe. Tonne: „Auf diesem Weg wird der PUA leider eine Showveranstaltung. SPD und Grüne bleiben bei ihrer Linie. Wir wollen Aufklärung und keine Anschuldigungen.“


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