Beiträge im Fitnessstudio trotz Corona: Diese Rechte haben Kunden

Viele Fitnessstudios würden während der Schließzeit Beitragszahlungen verlangen oder verlängern die Verträge um die Ausfallmonate. Dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist, zeige ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Döbeln.

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Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Region. Trotz geschlossener Türen ziehen viele Fitnessstudios weiterhin Beiträge ihrer Mitglieder ein. Wer sein Geld zurückfordert oder kündigt, kommt oft nicht weiter: Die Anbieter zeigen kein Entgegenkommen und wälzen die Last einseitig auf ihre Kundschaft ab. Oft bleibt dann nur noch der Klageweg. Das Amtsgericht Döbeln hat jetzt zugunsten eines Kunden entschieden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, ihre Rechte durchzusetzen – notfalls auch gerichtlich. Dies teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit.


Viele Fitnessstudios würden während der Schließzeit Beitragszahlungen verlangen oder verlängern die Verträge um die Ausfallmonate. Dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist, zeige ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Döbeln. „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Anbieter dürfen Verträge mit festen Laufzeiten und einer festgelegten Kündigungsfrist nicht einseitig verlängern“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Auch haben Fitnessstudios kein Recht, während der Schließzeit Mitgliedsbeiträge einzufordern“, so Preuschoff.

Wehren sich Mitglieder dagegen, würden sich Betreiber oft querstellen und mit dem Prozesskostenrisiko drohen. So auch im Fall eines Verbrauchers aus Niedersachsen: Am 13. Juli 2020 habe er das Vertragsverhältnis gekündigt und widerrief sein SEPA-Mandat. Seine Kündigung sei ihm zum 13. April 2021 bestätigt worden. Während des ersten Lockdowns hätte der Verbraucher keine Beiträge zahlen müssen, im zweiten jedoch schon. Er habe das Geld zurückgefordert. Anstelle der Rückerstattung sei der Kündigungszeitpunkt auf den 13. Juli 2021 verschoben worden. Das Studio habe über einen Anwalt erklären lassen, dass es weder kompromiss- noch verhandlungsbereit sei und riet dem Verbraucher von einer Klage wegen des Prozesskostenrisikos ab.

Vertrauen verspielt


„Damit verspielen Fitnessstudios das Vertrauen der Kunden. Wir würden uns – auch mit Blick auf das Urteil – mehr Kompromissbereitschaft seitens der Anbieter wünschen“, sagt Preuschoff. „Es kann nicht sein, dass sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen und ihre Kundinnen und Kunden unrechtmäßig auf den Kosten sitzen lassen.“ Die Entscheidung des Amtsgerichts Döbeln mache Mut und zeige, dass sich eine Klage durchaus lohnen könne.

Bei Fragen helfe die Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch und per Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.




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