Bewährung: Geiselnahme konnte nicht nachgewiesen werden

von Sandra Zecchino


Der ursprüngliche weitere Anklagepunkt der Geiselnahme bestätigte sich im Laufe der Verhandlung nicht. Symbolfoto: Pixabay
Der ursprüngliche weitere Anklagepunkt der Geiselnahme bestätigte sich im Laufe der Verhandlung nicht. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Hildesheim/Wolfsburg/Gifhorn. Sie sollen den Bruder eines Messerstechers gefoltert haben. Jetzt wurden die vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und eineinhalb Jahren verurteilt.


Am 18. März wurde in Gifhorn ein 28-jähriger Wolfsburger niedergestochen (wir berichteten). Der mittlerweile verurteilte Täter floh daraufhin nach Ungarn, wo er später festgenommen wurde.

Bevor der Messerstecher festgenommen wurde, sollen sechs 17- bis 31-jährige Angehörige des Verletzten den 36-jährigen Tatverdächtigen in eine Falle gelockt und über einen Zeitraum von mehreren Stunden mit Gegenständen misshandelt haben. Am gestrigen Dienstag fielen die Urteile für vier von ihnen.

Wie Philipp Suden, Pressesprecher des Landgerichts Hildesheim, im Gespräch mit regionalHeute.de mitteilte, sind die Angeklagten wegen Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Rechtlich keine Geiselnahme


Der ursprüngliche weiter Anklagepunkt der Geiselnahme bestätigte sich im Laufe der Verhandlung nicht. Wie Suden erläuterte ist rechtlich gesehen der Tatbestand der Geiselnahme mit einer Todesdrohung verknüpft. Dieses konnte nicht nachgewiesen werden und auch das Opfer selbst bestätigte es nicht.

Die Strafen selbst befinden sich im unteren Bereich des Strafrahmens. Dieses liegt laut Suden daran, dass die Täter geständig waren, sich glaubwürdig beim Opfer entschuldigt hätten und zusätzlich außergerichtliche Geldzahlung geleistet hätten. Zusätzlich seien sie ansonsten unauffällig und in fester Arbeit. Auch der Tatanlass selbst müsse betrachtet werden, es sei zwar immer noch eine Freiheitsberaubung, aber ehereine Freiheitsberaubung zur Gelderpressung, schließt Suden.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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