Wolfenbüttel. Das Städtische Klinikum Wolfenbüttel will ein offizieller Hubschrauber-Standort werden. Das geht jetzt aus einer öffentlichen Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt hervor. Aber Moment mal – das Klinikum verfügt doch längst über einen Landeplatz. Schließlich ist dort der für die gesamte Region zuständige Rettungshubschrauber Christoph 30 stationiert.
Laut der öffentlichen Bekanntmachung habe das Klinikum die Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Gelände am Alten Weg beantragt. Zum Hintergrund heißt es dort weiter: Die beantragte Genehmigung diene der dauerhaften Aufrechterhaltung des bisherigen Genehmigungsumfangs für den dortigen Hubschrauber-Sonderlandeplatz. Bislang gelte demnach dafür eine Ausnahmeerlaubnis, die jährlich verlängert werden musste.
Kein regelmäßiger Nachtflugbetrieb
Das Klinikum strebe damit ausdrücklich keinen regelmäßigen Nachtflugbetrieb an. Wie bisher soll Christoph 30 aber bis zu zwei Stunden nach dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung von seinen Luftrettungseinsätzen zum Standort zurückkehren dürfen. Auch diese Erlaubnis gab es bisher schon für den Heli der ADAC Luftrettung. Der ADAC listet die Einsatzbereitschaft seines Hubschraubers mit der Angabe "Von Sonnenaufgang (frühestens 7:00 Uhr) bis Sonnenuntergang" – Dabei soll es bleiben.
Um den Status des Landeplatzes sozusagen zu entfristen, bedarf es eines Antrags nach Luftverkehrsgesetz. Die Antragsunterlagen liegen daher ab dem 8. Juni bis zum 8. Juli öffentlich aus – zum Beispiel im Bürgeramt der Stadt Wolfenbüttel und online. Während dieser Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach können Bürger noch Einwände gegen das Projekt einreichen – entweder bei der Stadtverwaltung oder bei der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

