Bewährungsstrafe für Spendenbetrüger

Neben der Bewährungsstrafe wurde auch eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zugunsten der Familie verhängt.

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Wolfenbüttel/Wolfsburg. Gestern fiel vor dem Wolfenbütteler Amtsgericht das Urteil gegen einen 32-jährigen aus Wolfenbüttel. Er wurde wegen Untreue angeklagt, nachdem er Spendengelder in die eigene Tasche gesteckt hatte. Dafür bekam er nun eine 8-monatige Haftstrafe, die zu einer 4-jährigen Bewährungsstrafe ausgesetzt wurde.


8.000 Euro soll der Mann für sich verwendet haben, anstatt sie - wie von ihm angegeben - an einen leukämiekranken Jungen zu überweisen. Im Februar und März 2017 soll er gemeinsam mit einem weiteren Fan des Eishockeyvereins Grizzlys Wolfsburg, eine Spendenaktion mit dem Namen „Strampeln für Max“ zu Gunsten eines damals an Leukämie erkrankten Jungen initiiert haben. Dabei soll er unter anderem Bar- und Sachspenden, beispielsweise handsignierte Eishockeytrikots und –schläger, erhalten haben. Außerdem soll der 32-Jährige bei Heimspielen der Grizzlys diverse Spendenboxen im Stadion aufgestellt haben, welche er in eigener Verantwortung leerte. Am 15. März 2017 sei dem Angeklagten in der Eisarena Wolfsburg ein Bargeldbetrag in Höhe von 1.000 Euro übergeben worden, welcher aus dem Verkauf eines handsignierten Eishockey-Schlägers stammte und der für den erkrankten Max bestimmt war.

Die Spender haben darauf vertraut, dass der Angeklagte die gesammelten Gelder an den erkrankten Jungen, beziehungsweise seine Eltern weiterleiten und die Sachspenden gewinnbringend veräußern würde, um den daraus erzielten Erlös zu überweisen. Angekommen ist bei der Familie jedoch nur ein Bruchteil. Zumindest soll die Familie des kleinen Max nun im Nachgang noch entschädigt werden. Neben der Bewährungsstrafe wurde nämlich auch eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zugunsten der Familie verhängt. Die soll der Beschuldigte in Raten von je 100 Euro abzahlen, so Bettina Niemuth, Direktorin des Amtsgerichts Wolfenbüttel auf Nachfrage von regionalHeute.de.


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