Braunschweig. Wie berichtet fand am Montag vor dem Braunschweiger Landgericht die Anhörung des im Fall "Maddie" Verdächtigen Christian B. zu seinem Bewährungsantrag bezüglich seiner aktuellen Haftstrafe aufgrund eines Drogendeliktes statt. Wie das Landgericht in einer Pressemitteilung mitteilt, hat die kleine Strafvollstreckungskammer die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung abgelehnt. Die Strafhaft müsse fortgesetzt werden.
Die Kammer ist damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft gefolgt, die sich in Übereinstimmung mit der Justizvollzugsanstalt ebenfalls gegen eine bedingte Entlassung ausgesprochen hatte. Zur Begründung hat die Strafvollstreckungskammer ausgeführt, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht verantwortet werden könne. Der Verurteilte sei mehrfach vorbestraft und Bewährungsversager. Insbesondere habe zuletzt eine Bewährung widerrufen werden müssen, da der Verurteilte während der Bewährungszeit mehrfach straffällig geworden sei. In der Vergangenheit habe der Verurteilte unter anderem Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz, sowie mehrfach Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern begangen, weshalb bei einem Rückfall mit schweren Straftaten zu rechnen sei. Stabilisierende Faktoren, die den Verurteilten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten könnten, seien nicht festgestellt worden.
Rechtsmittel sind möglich
Gegen den Beschluss könne das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Zuständig für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht Braunschweig.
Selbst wenn die Kammer eine andere Entscheidung getroffen hätte, wäre Christian B. vermutlich nicht auf freien Fuß gekommen. Gegen ihn liegt ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig in dem Strafverfahren des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren vor.
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