Zwischenfall im Landgericht: Maddie-Verdächtiger kurzzeitig im Krankenhaus

Der Mann wurde beim Anlegen der Fußfesseln an den Rippen verletzt. Eine Untersuchung wurde eingeleitet.

Am Braunschweiger Landgericht kam es zu einem Zwischenfall. Symbolbild
Am Braunschweiger Landgericht kam es zu einem Zwischenfall. Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Wie bereits berichtet, kam es am gestrigen Montag zu einem Zwischenfall im Rahmen der Anhörung des im Fall Maddie Verdächtigen Christian B. Wie das Landgericht nun in einer Pressemitteilung erklärt, wurde B. an den Rippen verletzt. Er musste kurzzeitig ins Krankenhaus.


Im Zusammenhang mit der Vorführung des Verurteilten zur Anhörung bezüglich seines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung sei es im Landgericht zu einem Zwischenfall gekommen. Nach den bisherigen Erkenntnissen sollten dem Betroffenen Fußfesseln angelegt werden. Beim Anlegen der Fußfesseln soll es zur Verletzung des Betroffenen an den Rippen gekommen sein. "Da die genauen Umstände der Art und Weise der beabsichtigten Fesselung ebenso wie der dann folgende Geschehensablauf Gegenstand weiterer Ermittlungen sind, bitten wir um Verständnis, dass hierzu insoweit keine weiteren Auskünfte erteilt werden können", heißt es seitens des Landgerichtes. Nachdem der Verurteilte kurzfristig im Krankenhaus behandelt worden sei, konnte die Anhörung durchgeführt werden. Aktuell befinde sich der Verurteilte wieder im Strafvollzug.


Christian B. verbüßt aktuell eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten aus einem Urteil des Amtsgerichts Niebüll aus dem Jahr 2011. Zwei Drittel der zu vollstreckenden Strafe waren bereits am 7. Juni 2020 verbüßt. Das Strafende ist auf Anfang Januar 2021 notiert. Der Verurteilte hat beantragt, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen. Für die Entscheidung über diesen Antrag ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Braunschweig zuständig, die den Verurteilten vor einer Entscheidung von Gesetzes wegen zunächst mündlich anzuhören hat. Deshalb hat am gestrigen Tag die nicht öffentliche Anhörung des Verurteilten vor der Strafvollstreckungskammer stattgefunden.

Untersuchungshaftbefehl liegt vor


Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe liegt noch nicht vor. Parallel besteht gegen den Verurteilten ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig in dem Strafverfahren des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren, so dass eine Haftentlassung aktuell nicht bevorsteht.


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