Abberufung des AfD-Vertreters ist rechtswidrig

von Max Förster


Die Abberufung des in den Schulausschuss gewählten Elternvertreters Stefan Wirtz von der AfD ist rechtswidrig. Symbolfoto: Archiv
Die Abberufung des in den Schulausschuss gewählten Elternvertreters Stefan Wirtz von der AfD ist rechtswidrig. Symbolfoto: Archiv | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Durch ein Datenleck wurde Anfang Mai bekannt, dass der Vertreter der Braunschweiger Eltern im Schulausschuss, Stefan Wirtz, gleichzeitig in der AFD aktiv ist. Aus Gründen reaktionärer und ausgrenzender Familienpolitik der AfD beantragte daraufhin DIE LINKE, Wirtz abzuberufen (regionalHeute.de berichtete). Nicht zuletzt wegen der Rechtswidrigkeit einer solchen Abberufung wurde der Antrag jedoch bei der jüngsten Ratssitzung mehrheitlich abgelehnt.

"Wir wollen mit diesem Antrag ein klares Zeichen gegen die AfD setzen", erklärte Udo Sommerfeld, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Für die Linksfraktion sei es nicht akzeptabel, dass ein Vertreter der Elternschaft im Schulausschuss gleichzeitig Politik für die Ausgrenzung großer Teile der Elternschaft betreibt. Die Berufung in 2011 sieht DIE LINKE. nachträglich als Fehler an, der mit diesem Antrag korrigiert werden sollte. Auch die Linksjugend in den Zuschauerrängen brachte mit einem ausgerollten Banner ein klares Statement gegen die AfD zum Ausdruck.

Wirtz will im Amt bleiben


Zudem habe der Elternvertreter, so Sommerfeld, erklärt, von seinem Amt zurückzutreten zu wollen. Hierbei handele es sich allerdings um einen Irrtum, klärte Stadträtin Dr. Andrea Hanke auf. Eine formale Rücktrittserklärung des Vertreters der Erziehungsberechtigten liege der Verwaltung nicht vor. Ganz im Gegenteil habe der Vertreter die Verwaltung jüngst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keine Erklärung zur Niederlegung seines Mandats abgegeben hat.

Abberufung ist rechtswidrig


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Stadträtin Dr. Andrea Hanke: Die Vorschläge des Stadtelternrates sind bindend.  Foto: Robert Braumann



Eine Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sehe weder das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz noch das Niedersächsische Schulgesetz vor. Ein Beschluss wäre also rechtswidrig, betonte die Stadträtin. Die einzige Möglichkeit einer Abberufung bestünde darin, dass der Vertreter sein Amt selbst niederlegt oder seine Kinder nicht mehr zur Schule gehen. Beides ist nicht der Fall. Die Vorschläge des Stadtelternrates sind bindend. "Der Rat hat daher keine Möglichkeit, auf dessen personelle Entscheidungen einzuwirken oder ggf. durch eine spätere Abberufung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Erziehungsberechtigten zu revidieren", heißt es in einer Stellungnahme der Stadt.

Falsches Signal


Christoph Bratmann, Fraktionsvorsitzender der SPD, distanzierte sich von den Ausführungen der LINKEN. Sicherlich wolle man keinen Rechtspopulismus in den Ausschüssen vertreten sehen, so Bratmann, aber dennoch "kommt man nicht umhin, sich mit dem Rechtspopulismus politisch auseinanderzusetzen", betonte er. Eine Abberufung wäre ein falsches Signal. Auch Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann, Fraktionsvorsitzender der Piraten, kritisierte den Antrag. "Eine solche Entscheidung wird nicht zur Stärkung unserer Demokratie beitragen", erklärte er.

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