Ambulanter Pflegedienst von britischer Corona-Mutation betroffen

Die Lage in den Pflegeeinrichtungen habe sich dagegen entspannt.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Braunschweig. Im Bereich der ambulanten Pflegedienste gibt es momentan einen Anbieter, der von einem Corona-Ausbruch betroffen ist. Es sind sowohl Mitarbeitende als auch Kundinnen und Kunden infiziert. Das geht aus dem COVID-19-Statusbericht des Corona-Krisenstabes der Stadt Braunschweig hervor. Es wurde die britische Virusmutation nachgewiesen.


Alle notwendigen Schritte zur Infektionseindämmung seien eingeleitet worden. Die Lage in den Pflegeeinrichtungen habe sich dagegen entspannt. Insgesamt sind aktuell sechs Alten- und Pflegeeinrichtungen betroffen, die meisten mit Einzelfällen oder abklingendem Ausbruchsgeschehen. Größere Ausbruchsgeschehen seien momentan nicht zu erkennen.

Team „Ausbrüche“ bietet schnelle Unterstützung


Die Impfungen tragen zu einer Entlastung in den Alten- und Pflegeheimen bei. Nach Vorgabe des RKI werden in regelmäßigen Zeitintervallen (wöchentlich) PCR-Testungen durchgeführt, wenn mehr als zwei Fälle in der Einrichtung bekannt geworden sind (Ausbruchstestungen). Das Gesundheitsamt bietet als Prävention weiterhin Testungen für alle anderen Einrichtungen an. Dieses Angebot gilt für die Alten- und Pflegeeinrichtungen, für Pflegedienste und auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Im Akutgeschehen bietet das so genannte Team „Ausbrüche“ schnelle Unterstützung und Beratung. Das Team setzt sich aus ärztlichen Mitarbeitenden und Kollegen aus dem Infektionsschutz zusammen. Ziel sind infektionshygienische Begehungen sowie vor-Ort-Beratungen der Heim- und Pflegedienstleitungen.

Eine Task-Force für die Bürgertests


Weiterhin werden Antigen-Schnelltests für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen selbst durchgeführt, wobei positive Testergebnisse immer durch einen taggleichen PCR-Test bestätigt werden. Apotheken ist es jetzt auch möglich, Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) durchzuführen. Der Apothekerverband Niedersachsen hat einen Vertragsentwurf für die Beauftragung der Apotheken mit Testungen im Rahmen der Testverordnung mit dem Land Niedersachsen besprochen. Es ist vorgesehen, dass Apotheken diesem Vertrag beitreten können und damit beauftragt werden. Die Zulassung von Selbsttests mit Sonderzulassungen sind erfolgt. Zur Durchführung von Bürgertests ist eine Task-Force gegründet worden.


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