Ausweitung der Parkgebührenpflicht: Hier muss jetzt gezahlt werden

Es handelt sich um den zweiten Abschnitt, der jetzt zur gebührenpflichtigen Parkzone wird.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Frederick Becker

Braunschweig. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird die Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut in diesem Jahr auf den Bereich nördlich von Celler Straße, Lange Straße und Fallersleber Straße ausgeweitet. Beginn ist am 1. Februar. Zuvor werden die Anwohner und anderen Nutzer der dortigen Parkplätze per Flyer in ihren Briefkästen oder an ihren Fahrzeugen informiert. Dies teilt die Stadt mit.



In dem genannten Bereich (Karte und weitere Informationen unter www.braunschweig.de/parken) ist das Parken ab 1. Februar werktags (Montag bis Samstag) von 9 bis 20 Uhr kostenpflichtig und zeitlich beschränkt. Außerhalb dieses Zeitraums sowie an Sonn- und Feiertagen kann weiterhin kostenlos geparkt werden.

Die neuen Parkscheinautomaten werden gemeinsam mit der neuen Beschilderung in Kürze aufgestellt und am 1. Februar aktiviert. Auch die Nutzung des Handy-Bezahlsystems PaybyPhone ist dann möglich.

So viel kostet es


Die Gebühren entsprechen denen der Parkgebührenzone 1, die schon jetzt den Großteil der Innenstadt umfasst. 30 Minuten kosten 90 Cent, 60 Minuten 1,80 Euro, und so fort. Die exakte Parkdauer ergibt sich entsprechend der eingeworfenen Münzen und wird am Automatendisplay angezeigt. Bei elektronischer Zahlung (Handyparken) wird minutengenau abgerechnet, und Verlängerungen von unterwegs sind möglich. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.

Anwohner, die in der Parkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, mit dem sie innerhalb der Parkzone auf bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken können. Ein Bewohnerparkausweis kostet für sechs Monate 15,35 Euro, für ein Jahr 30,70 Euro und für zwei Jahre 61,40 Euro. Alle Infos und Online-Anträge im Serviceportal findet man unter: service.braunschweig.de/dienstleistungen

Bereits am 1. September vergangenen Jahres war gemäß Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben das gebührenpflichtige Parken innerhalb der Okerumflut im ersten Abschnitt - südlich von Celler und Fallersleber Straße sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße - ausgeweitet worden.

Welche alternativen Parkmöglichkeiten gibt es?


Die Innenstadt bietet weitere Parkplätze in Parkhäusern, von denen aus Geschäfte, Arbeitsplätze, Arztpraxen und Dienst­leistungen gut zu erreichen sind, so die Verwaltung. Das Parkleitsystem und die Onlineinformation zeigen aktuell die Auslastung und freie Stellplätze an. Für Pendler und Besucher von außerhalb wird auch das "Park and Ride"-Angebot empfohlen. Mehr dazu unter: www.braunschweig.de/parken


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