Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut wird ausgeweitet

Die technischen Voraussetzungen für den ersten Abschnitt sind geschaffen. Die neuen Parkscheinautomaten sind aufgestellt und werden am 1. September aktiviert.

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Archivbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass gemäß Ratsbeschluss das gebührenpflichtige Parken innerhalb der Okerumflut in zwei Abschnitten ausgeweitet wird.



Im ersten Abschnitt - südlich von Celler und Fallersleber Straße sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße – beginnt die Gebührenpflicht am kommenden Freitag, 1. September. In dem genannten Bereich ist das Parken zukünftig werktags von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr kostenpflichtig und zeitlich beschränkt. Außerhalb dieses Zeitraums sowie an Sonn- und Feiertagen kann weiterhin kostenlos geparkt werden. Eine Karte und weitere Informationen gibt es unter unter www.braunschweig.de/parken.

Parkscheinautomaten werden aktiviert


Die technischen Voraussetzungen für den ersten Abschnitt sind geschaffen. Die neuen Parkscheinautomaten sind aufgestellt und werden am 1. September aktiviert. Auch die Nutzung des Handy-Bezahlsystems PaybyPhone ist möglich. Die Gebühren entsprechen denen der Parkgebührenzone 1, die schon jetzt den Großteil der Innenstadt umfasst. 30 Minuten kosten 90 Cent, 60 Minuten 1,80 Euro und so weiter.


Die exakte Parkdauer ergibt sich entsprechend der eingeworfenen Münzen und wird am Automatendisplay angezeigt. Bei elektronischer Zahlung (Handyparken) kann minutengenau abgerechnet werden, und Verlängerungen von unterwegs sind möglich. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.

Parkausweise können beantragt werden


Bürger, die in der Parkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, mit dem sie innerhalb der Parkzone auf bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken können. Ein Bewohnerparkausweis kostet für sechs Monate 15,35 Euro, für ein Jahr 30,70 Euro und für zwei Jahre 61,40 Euro. Alle Infos und Online-Anträge im Serviceportal unter service.braunschweig.de/dienstleistungen. Die Bewirtschaftung des zweiten neuen Abschnitts im Norden der Innenstadt soll Anfang 2024 beginnen.

Welche alternativen Parkmöglichkeiten gibt es?


Die Innenstadt bietet zahlreiche Parkplätze in Parkhäusern, von denen aus Geschäfte, Arbeitsplätze, Arztpraxen und Dienst­leistungen gut zu erreichen sind. Das Parkleitsystem und die Onlineinformation zeigen jederzeit die Auslastung und freie Stellplätze an. Für Pendler und Besucher von außerhalb empfiehlt sich auch das vielfältige "Park and Ride"-Angebot. Mehr dazu unter www.braunschweig.de/parken.

Warum wird die Parkgebührenpflicht ausgeweitet?


Die Innenstadt ist ein sehr dicht bebautes Gebiet mit einer hohen Nutzungsdichte, und der zur Verfügung stehende öffentliche Parkraum ist begrenzt. Zu den Bewohnern, Kunden, Besuchern von Kanzleien, Praxen und Lokalen kommen noch Besucher und Beschäftigte aus der Innenstadt hinzu. Durch die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Nutzergruppen, um die zur Verfügung stehenden Parkplätze ergibt sich ein hoher Parkdruck.

Um diesen hohen Parkdruck zu reduzieren und eine stadt- und umweltverträgliche Mobilität sowie effizientes Parken in der Innenstadt zu fördern, ist die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens erforderlich, denn kostenlose Parkplätze erzeugen zusätzlichen Kfz-Verkehr und Parkplatzsuchverkehre. Dabei hat die Ausweitung des kostenpflichtigen Parkens mit einer Höchstparkdauer primär das Ziel, das Langzeit- und Dauerparken im öffentlichen Straßenraum zu vermeiden und dadurch den Kfz-Umschlag pro Stellplatz zu erhöhen. Dabei werden gerade durch eine Einführung von kostenpflichtigem Parken die Kraftfahrer dazu bewegt, die Verkehrsmittelwahl zu überdenken und auf alternative Verkehrsmittel, wie den SPNV, den ÖPNV, das Fahrrad oder auf eine Wegekette aus verschieden Verkehrsmitteln umzusteigen. Dadurch stehen insgesamt mehr freie Parkplätze für diejenigen zur Verfügung, die darauf angewiesen sind.


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