Braunschweig. Auf der A39 kam es am späten Montagabend zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein Renault Clio mit zwei 29-jährigen Insassen fuhr am Autobahndreieck Südwest Richtung Süden. Aus bislang unbekannter Ursache kam der Fahrer dann nach rechts von der Fahrbahn ab, krachte rechtsseitig in die Betonschutzmauer und überschlug sich. Das Fahrzeug blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrer wurde leicht, seine Beifahrerin schwer verletzt.
Die Autobahn musste bis 23:30 Uhr für die Aufräumarbeiten zumindest teilweise gesperrt werden. Die beiden Insassen wurden durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht, am Auto entstand Totalschaden. Den Fahrer erwarten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. "Hierbei handelt es sich um einen automatischen Vorgang", erklärt Carolin Scherf, Pressesprecherin der Polizei Braunschweig.
Demnach werde das Strafverfahren wegen Körperverletzung automatisch eingeleitet, sobald bei einem Ereignis eine andere Person zu Schaden kommt - in diesem Fall die schwer verletzte Beifahrerin. Das Strafverfahren werde zunächst vordergründig behandelt. Nun müssen die genauen Umstände des Unfalls ermittelt werden. War der Fahrer zu schnell oder unaufmerksam? Oder lag einfach nur ein unerwartetes Hindernis auf der Fahrbahn? War es ein technischer Defekt? All diese Fragen gelte es im Laufe der Ermittlungen zu klären. Sollte sich herausstellen, dass die Unfallursache durch den Fahrer nicht zu beeinflussen war, bestehe auch die Möglichkeit auf Einstellung der Verfahren.
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