Braunschweig. Der Baustellenfonds zur Unterstützung von Unternehmen, die von städtischen Baumaßnahmen in besonderem Maße betroffen sind, soll eine Neuauflage erfahren. Das hat der Rat der Stadt Braunschweig im Mai beschlossen.
Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa wird dem Wirtschaftsausschuss in der nächsten Sitzung am 8. September, das von der Verwaltung in Abstimmung mit der Braunschweig Zukunft GmbH erarbeitete Konzept zur Realisierung des Fonds vorstellen. Die Richtlinie umfasst auch Beeinträchtigungen aus Baumaßnahmen im Rahmen des geplanten Stadtbahnausbaus der Braunschweiger Verkehrs-GmbH.
Mit dem Baustellenfonds sollen Gewerbebetriebe unterstützt werden, die besonders stark durch städtische Tiefbaumaßnahmen beeinträchtigt sind. Die Baumaßnahmen müssen dabei einschließlich möglicher Verzögerungen mindestens zwölf Monate umfassen. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen die Unternehmen einen Antrag bei der Stadt stellen und die festgelegten Kriterien erfüllen. So müssen sie nachweisen, dass sie für länger als zwölf Monate maßgeblich von den Bauarbeiten betroffen sind und diese sich besonders einschneidend oder existenzbedrohend auf ihr Geschäft auswirken. Ein genereller Entschädigungsanspruch besteht nicht.
Nur für besonders schwere Fälle
„Der Baustellenfonds richtet sich vor allem an Betriebe, die stark von Kundenfrequenzen und Laufkundschaft abhängig sind“, so Leppa. „Der Fonds ist nur für besonders schwere Fälle gedacht und soll den betroffenen Unternehmen helfen, ihren Betrieb trotz dieser nicht selbst zu verantwortenden, wirtschaftlich schwierigen Situation aufrecht zu erhalten.“ Grundlage für die neue Richtlinie ist der Baustellenfonds aus dem Jahr 2011, der im Zuge der Erneuerung der Fallersleber-Tor-Brücke zur Entlastung anliegender Betriebe eingerichtet worden war. 2011 und 2012 zahlte die Stadt insgesamt 241.000 Euro an 32 Betriebe.
Die neue Richtlinie soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und auch für bereits begonnene Maßnahmen gelten, die noch nicht abgeschlossen sind. Für den neuen Baustellenfonds sollen im Haushalt 2018 entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Die Prüfung und Abwicklung der Anträge soll wie bereits 2011 die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft in enger Zusammenarbeit mit einem Beirat, der mit Vertretern von Kammern und Wirtschaftsverbänden besetzt wird, übernehmen.
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