Behinderung durch geparkte E-Scooter: 39 Verfahren eingeleitet

Doch es ist für die Stadt nicht immer leicht, das Verwarngeld auch zu kassieren. Die AfD fordert ein härteres Vorgehen.

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E-Roller Symbolfoto
E-Roller Symbolfoto | Foto: Axel Otto

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat in der ersten Hälfte dieses Jahres 39 Verfahren wegen behindernd oder belästigend geparkter E-Scooter eingeleitet. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben hervor.



Bereits seit November 2021 würden auch in Braunschweig bei der Feststellung von behindernd oder belästigend geparkten Elektrorollern Verfahren wegen Verstoßes gegen Paragraph 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung eingeleitet. Dieser besagt: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Seit dem 1. September dieses Jahres habe der Bund für behindernd oder gefährdend abgestellte Elektrofahrzeuge auch eigene Tatbestandsnummern im Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geschaffen.

Kein Nutzer hat bezahlt


In der Zwischenzeit seien mehrere Verfahren gegen Betreiberfirmen vom Amtsgericht Braunschweig entschieden worden, heißt es in der Antwort weiter. Einige Verfahren seien im Sinne der Stadt, andere im Sinne der Betreiberfirmen entschieden worden. Bisher habe allerdings noch kein Nutzer ein Verwarnungsgeld gezahlt. Die Verwarnungsgelder, die von den Firmen nicht unmittelbar selbst gezahlt wurden, hätten zu Kostenbescheiden geführt, mit denen die Verfahrenskosten den Verleihfirmen auferlegt worden seien. Diese wurden zum Teil bezahlt und teilweise vor Gericht angefochten.

Über die Anzahl der Bußgeldverfahren im Jahr 2022 kann dagegen keine Aussage mehr getroffen werden. Die Aufbewahrungsfrist für die Akten von Verwarnungsverfahren betrage sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist seien die Akten zu vernichten und die Daten zu löschen. Die Anzahl der Verstöße sei aber vor der Einführung der Parkzonen für E-Scooter deutlich höher gewesen.

AfD fordert härteres Vorgehen


Die AfD fordert nach Auswertung der Antwort ein stärkeres Vorgehen des Ordnungsdienstes. „Wahrnehmbar stehen oder liegen sehr viel mehr dieser elektrischen Roller im Verkehrsraum herum", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Standorte der Fahrzeuge seien ständig sehr präzise auf den jeweiligen Betreiberseiten erkennbar, teilweise fast zentimetergenau. Scooter, die an gefährlichen oder stark störenden Stellen landen, seien also jederzeit für die Vermieterfirmen zu orten, eine notwendige Beseitigung von solchen Gefahrenstellen wäre den Halterbetrieben durchaus möglich, so die AfD. Hier sollten die Ordnungsbehörden weit deutlicher vorgehen, fordert die Fraktion.


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