Braunschweig. Eine Reihe von Straftaten ließ sich ein Mann aus Braunschweig innerhalb kürzester Zeit zu Schulden kommen. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.
In den frühen Morgenstunden fiel einer Streifenbesatzung der Polizei am gestrigen Sonntag demnach ein schwarzer Audi auf, der mitten auf der Straße in der Innenstadt stehen geblieben war. Erst als die Polizisten dem Fahrzeug näherkamen, fuhr das Auto weiter - allerdings sehr unsicher. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers stellten die Beamten schnell fest, dass er erheblich alkoholisiert war. Ein Alcotest vor Ort ergab einen Wert von 2,2 Promille.
Gegen Blutprobe gewehrt
Da das Fahrzeug ringsherum frische und zudem auch erhebliche Schäden aufwies, machten sich weitere Beamte auf die Suche nach einer möglichen Unfallstelle. Im nahegelegenen Parkhaus wurden sie schnell fündig. Hier waren Betonsäulen und Absperrpoller beschädigt und zum Teil umgeknickt worden, die Unfallspuren passten exakt zu den Beschädigungen des Audis. Als dem Unfallfahrer mitgeteilt wurde, dass ihm nun eine zur Feststellung seiner Blutalkoholkonzentration eine Blutprobe entnommen werde, kündigte dieser massiven Widerstand an. Während der Wartezeit, bis der Arzt in der Dienststelle eintraf, zeigte er sich wenig kooperationsbereit und versuchte sogar in die Räumlichkeiten zu urinieren. Dies konnten die Polizisten gerade noch verhindern. Weil der 40-Jährige sich massiv gegen die Blutprobe wehrte, musste er von vier Polizeibeamten dazu festgehalten werden.
Der Mann hat keinen Führerschein
Im Laufe des Einsatzes stellte sich zudem heraus, dass der Mann gar keinen Führerschein hat. Seine Lebensgefährtin wusste von alledem nichts, sie hatte ihm ihr Auto geliehen, weil sein eigenes Fahrzeug gerade in der Werkstatt war. Anschließend ordnete das Amtsgericht Braunschweig noch die Ingewahrsamnahme bis zum Nachmittag an, um den immer noch aufgebrachten und wütenden Mann aus dem Verkehr zu ziehen und weitere Straftaten zu verhindern. Somit handelte sich der Mann Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtem Entfernen von Unfallort und Widerstands gegen Polizeibeamte ein.
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