Betteln, lagern und musizieren: Diskriminierung oder Kompromiss?

von Sandra Zecchino


Auch für Straßenmusiker sollen neue Regeln gelten. Symbolfoto: Archiv
Auch für Straßenmusiker sollen neue Regeln gelten. Symbolfoto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Die Stadt plant, Regeln fürs Lagern, Betteln oder Musizieren festzulegen, um eine Grundlage für ein Handeln bei Beschwerden zu haben, erläuterte Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses am heutigen Dienstag. Doch diese Notwendigkeit sahen nicht alle Ausschussmitglieder und eine intensive Diskussion entbrannte.


Mit dem Antrag werde mit Kanonen auf Spatzen oder anders formuliert auf arme Menschen geschossen, konkretisierte Udo Sommerfeld von den Linken seine Kritik an dem Regelwerk. Dadurch würden die Menschen, die sich nicht wehren könnten, drangsaliert. Allein die Verwendung des Begriffes "organisiertes" Betteln könne nach Sommerfeld dazu führen, dass Vorurteile verstärkt werden. Schließlich würden viele lediglich aufgrund ihrer Herkunft dieser Gruppe zugeordnet. Insgesamt seien die Regelungen rechtlich auch zumindest bedenklich, so Sommerfeld weiter. Das Betteln sei in Deutschland nicht verboten und der Begriff "organisiertes" Betteln sei nicht definiert und könne dementsprechend nicht verboten werden. Lediglich das "aggressive Betteln" könne verboten werden und das sei es jetzt schon.

Lisa-Marie Jalyschko von den Grünen sieht den Aspekt des Lagerns besonders kritisch. Laut des Vorschlages der Verwaltung sei Lagern "das Nutzen eines eingerichteten Rast- und Ruheplatzes zum Zweck des dauerhaften Verweilens, wenn hierdurch andere Verkehrsteilnehmer oder Anlieger in ihrem Gemeingebrauch eingeschränkt werden, zum Beispiel durch das Abstellen und Ablegen von Decken, Flaschen, Behältnissen oder anderer Gegenstände im öffentlichen Bereich, durch Lärmen, Anpöbeln oder Belästigen in sonstiger Weise, oder wenn der Abstand des Lagers zu Warenauslagen oder Eingängen bezeihungsweise zuführenden Treppen zu Anliegergrundstücken weniger als zwei Meter beträgt. Ein dauerhaftes Verweilen ist gegeben, wenn diese Nutzung über ein Ausruhen oder eine soziale Interaktion hinausgeht, wovon grundsätzlich bei Überschreitung eines Zeitraums von 60 Minuten auszugehen ist.“

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Lisa-Marie Jalyschko. Foto: Grüne



Jalyschko kritisiert, dass dadurch teilweise nicht das Handeln sondern der Aufenthalt geahndet werde. Und eine Zeitspanne von 60 Minuten sei für die meisten der Menschen, die von dem Passus betroffen seien, keine adequate Zeitspanne. Auch würde die Regulierung der Abstände zu Eingängen, Treppen oder Warenauslagen dazu führen, dass in der Innenstadt keine Bereiche gäbe, in denen sich länger als eine Stunde aufgehalten werden könne.

Für Jalyschko sind die vorgeschlagenen Änderungen kein Beitrag zu einem ausgewogenen gesellschaftlichen Klima sondern reine Interessenvertretung eines bestimmten Klientels.

Keine gegenseitige Rücksichtsnahme


Man müsse jedoch auch mal die Perspektive der Verkäuferin, die den ganzen Tag den gleichen Straßenmusiker hören muss, oder der Passantin, die nur in Ruhe ihr Eis essen möchte, betrachten, startet Thorsten Köster (CDU) seine Argumentation. Eine gegenseitige Rücksichtnahme sei nicht immer gegeben. "Mein Verständnis hört da auf, wo das Sicherheitsgefühl negativ beeinflusst wird", so der Kommunalpolitiker. Ihm gehe die Vorlage dabei noch gar nicht weit genug, zusätzlich müsse noch eine Mindestbreite definiert werden, die zum Beispiel neben Lagernden vorhanden sein müsse. Gleichzeitig unterstütze er die Forderung der Jungen Union, die den Ordnungsdienst personell stärken möchte(regionalHeute.de berichtet).

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Thorsten Köster. Foto: CDU)



Felix Nordheim, CDU- und Bürgermitglied, betont, dass es sich lediglich um eine Präventivmaßnahme handele. Durch das neue Regelwerk könnten Personen, die sich zu lange an einem Ort aufhalten und eventuell viel Alkohol getrunken haben, aufgefordert werden, den Ort zu verlassen, bevor es zu einer wirklichen Tat wie eine Beleidigung käme.

Doch auch diesen Aspekt sieht die Grünen-Politikerin Jalyschko kritisch. Menschen aus einer Situation zu nehmen, weil man denkt, es könne etwas passieren, entspreche nicht ihrem Rechtsempfinden.

Trotz der intensiven Diskussion war das Ergebnis der Abstimmung relativ eindeutig. Lediglich die Linke, die Grünen und die BiBS stimmten gegen die Änderung, so dass der Bauausschuss mit einer Mehrheit von acht zu drei Stimmen die Annahme der Regeländerung empfiehlt. Die endgültige Entscheidung wird der Rat bei seiner nächsten Sitzung am 4. September fällen.

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