Bordell an der Berliner Straße: Wie lässt es sich verhindern?

CDU und BIBS wollen einen neuen Bebauungsplan. Die Verwaltung sieht hierfür keine Chance.

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Die Ansiedlung eines Bordells in der Berliner Straße scheint wieder möglich. Archivbild
Die Ansiedlung eines Bordells in der Berliner Straße scheint wieder möglich. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Am 1. Februar hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Braunschweiger Sperrbezirksverordnung für unwirksam erklärt, weil diese zu weitreichend sei. Mit dieser Entscheidung ist das Thema wieder auf die politische Tagesordnung gerückt, das seinerzeit überhaupt erst für die Aufstellung einer Sperrbezirksverordnung gesorgt hatte: das geplante Bordell an der Berliner Straße. Der Ausschuss für Planung und Hochbau beschäftigte sich in der vergangenen Woche mit einem Dringlichkeitsantrag von CDU und BIBS. Doch dieser fand keine Mehrheit.



Die beiden Fraktionen wollen für den Bereich einen neuen Bebauungsplan erstellen lassen, der das Verbot bordellartiger Betriebe und sonstiger Gewerbebetriebe mit sexuellen Produkten und Angeboten beinhaltet. Bis zur Fertigstellung des neuen Bebauungsplanes soll eine Veränderungssperre die Ziele und Zwecke der neuen Planung sichern. Im Ausschuss stimmten allerdings nur die drei CDU-Abgeordneten für diesen Antrag (die BIBS ist hier nicht stimmberechtigt), die sieben anderen von SPD, Grünen und Die FRAKTION lehnten ihn ab. Eine endgültige Entscheidung fällt allerdings erst im Rat.

"Eine gebietstypische Nutzung"


Ausschlaggebend für die Ablehnung war vor allem die klare Ansage der Verwaltung: Baudezernent Heinz Georg Leuer machte deutlich, dass eine Änderung des Bebauungsplanes juristisch keine Chance auf Bestand hätte. Dies hätte man auch 2020 schon dargelegt und daher versucht, den Weg über die Sperrbezirksverordnung zu gehen. Eine reine Verhinderungsplanung sei rechtswidrig. Da es sich hier um ein Gewerbegebiet handele, sei Prostitution eine gebietstypische Nutzung. Zudem gebe es bereits eine positiv beschiedene Bauvoranfrage des Betreibers.

Burim Mehmeti teilte mit, dass man sich bei der SPD eine nachhaltige Lösung wünsche. So lange in Sachen Sperrbezirksverordnung noch nicht das letzte Wort gesprochen sei, könne man dem Änderungsantrag nicht zustimmen, zumal man die Bedenken der Verwaltung teile. Lisa-Marie Jalyschko (Bündnis 90 / Die Grünen) betonte ebenfalls, dass sie als baurechtlicher Laie, der Stellungnahme der Verwaltung nicht widersprechen könne. Zudem sei ein Gewerbegebiet ein Gewerbegebiet, und mit der mehrspurigen Straße samt Straßenbahntrasse sei eine Trennlinie zum Wohngebiet vorhanden. Dies könne man nicht ignorieren, nur weil einem die Pläne zur Nutzung nicht passten.

"Hauptsache man sieht sie nicht"


Jalyschko brachte noch einen weiteren Punkt zur Sprache, der ihr missfalle. Die Sicherheit der Sexarbeiterinnen stehe offenbar an letzter Stelle. Alle sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse zeigten, dass man Prostitution nicht komplett im Verborgenen lassen sollte. Hier werde aber nach dem Motto "Hauptsache man sieht sie nicht" agiert.

Heidemarie Mundlos (CDU) und Silke Arning (BIBS) zweifelten dagegen daran, dass man hier nichts machen könne. Wo ein politischer Wille sei, würde sich auch ein Weg finden lassen. Die Frauen würde man am besten schützen, wenn man den Zuhältern keine weiteren Räume zur Verfügung stellte, um diese auszubeuten. Abwarten sei hier nicht zielführend. Man müsse eine Alternative vorbereiten, falls die Sperrbezirksverordnung endgültig scheitere.

"Der Weg ist noch nicht am Ende"


Heinz-Georg Leuer zeigte sich dagegen optimistisch, dass dieser Weg noch nicht am Ende sei. Die Polizeidirektion Braunschweig, die in der Sache federführend sei, prüfe, ob man Rechtsmittel einlege. Aus der Mitteilung des OVG könne man Anzeichen dafür lesen, dass ein Prostitutionsverbot für den betreffenden Bereich nicht komplett ausgeschlossen sei, so Leuer. Eine weitere Möglichkeit brachte Antoinette von Gronefeld (CDU) ins Spiel. Es gebe Gerüchte, dass es bei der Immobilie einen Besitzerwechsel gegeben habe. Der Baudezernent hatte hierzu allerdings keine Kenntnisse. Aber falls dem so ist, könnten sich gegebenenfalls die Pläne sowieso erledigt haben. Die positive Bauvoranfrage sei allerdings nicht angreifbar. Das stellt die Stadt Braunschweig klar, nachdem in diesem Artikel ursprünglich das Gegenteil behauptet wurde. "Durch einen eventuellen Eigentümerwechsel wird eine positiv beschiedene Bauvoranfrage noch nicht hinfällig", heißt es aus dem Rathaus.


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