Bordell-Pläne verhindern: Rat lehnt Vorstoß von CDU und BIBS ab

Die Verwaltung sowie die Mehrheit des Gremiums sehen im Baurecht nicht den geeigneten Weg, um die Pläne an der Berliner Straße zu verhindern.

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Über dieser Spielhalle möchte sich eine Zimmervermietung mit Bordellbetrieb ansiedeln. Archivbild
Über dieser Spielhalle möchte sich eine Zimmervermietung mit Bordellbetrieb ansiedeln. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Wie geht es in Sachen geplantes Bordell an der Berliner Straße weiter? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am heutigen Dienstag. Und offenbar beschäftigt die Frage auch zahlreiche Anwohner, die sich auf der Zuschauertribüne eingefunden hatten, um die Diskussion zu verfolgen. Anlass war ein gemeinsamer Antrag von CDU und BIBS, mit dem versucht werden sollte, durch einen geänderten Bebauungsplan samt Veränderungssperre das Projekt zu verhindern.



Auslöser war die vor kurzen bekannt gewordene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, dass die von der Polizeidirektion Braunschweig erlassene Sperrbezirksverordnung für Braunschweig unwirksam sei. Aufgrund dieser Verordnung hatte die Stadt den Bauantrag für das Projekt trotz vorher positiv beschiedenen Bauvorantrags abgelehnt. Sollte also die Sperrbezirksverordnung tatsächlich ersatzlos entfallen, würde dem Bordell nichts mehr im Wege stehen.

"Baurecht der falsche Weg"


Die CDU kritisierte daher, dass man damals nur eingleisig gefahren sei und sich einzig und allein auf die Verordnung verlassen habe. Den schon 2020 von der CDU eingebrachten Vorschlag eines neuen Bebauungsplanes hätte man abgelehnt. Aus gutem Grund, wie Vertreter der anderen Parteien und auch der Verwaltung wiederholt darlegten. Selbst Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum meldete sich zu Wort und stellte klar, dass es im Baurecht keinen Ermessungsspielraum gebe. Daher habe man seinerzeit den Bauvorantrag genehmigen müssen, da es ein Gewerbegebiet sei und Prostitution ein Gewerbe ist. Selbst wenn man jetzt den Bebauungsplan ändere, wäre dadurch diese Genehmigung nicht hinfällig. Das Baurecht sei daher der falsche Weg, den Bordellbetrieb zu verhindern.

Die von mehreren Ratsleuten verschiedener Parteien ins Spiel gebrachte Kriminalisierung von Freiern durch die Einführung des sogenannten Nordischen Modells sei kein Faktor, den man vor Ort beeinflussen könne. Daher setze man seitens der Verwaltung weiter auf die Sperrbezirksverordnung. Hier müsse man weiter auf die Begründung durch das Oberverwaltungsgericht warten. In der veröffentlichten Pressemitteilung habe man aber keine Argumente gefunden, die prinzipiell dagegen sprächen, dass eine gegebenenfalls veränderte Verordnung nicht doch für den Bereich der Berliner Straße gelten könnte.

"Ko-Existenz durchaus möglich"


Einen etwas anderen Blick auf die sich doch etwas im Kreis drehende Diskussion warf Ratsfrau Lisa-Marie Jalyschko (Bündnis 90 / Die Grünen). Dem von Heidemarie Mundlos (CDU) als Prämisse gesetzten Eingangssatz "Keiner will neben einem Bordell wohnen" hielt sie entgegen, dass sie selbst früher in der Leopoldstraße, einer Parallelstraße der Bruchstraße gewohnt und sich dort sehr wohl gefühlt habe. Auch ein Nebenstandort des Gymnasiums Kleine Burg liege in dieser Straße. Eine Ko-Existenz scheine also durchaus möglich. Wie schon zuvor im Ausschuss für Planung und Hochbau wehrte sich die Ratsrau gegen die "Aus den Augen, aus dem Sinn" Mentalität.

Der Antrag von CDU und BIBS wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Auch ein Änderungsantrag der AfD, den positiven Bauvorantrag noch einmal prüfen zu lassen, erhielt außer den eigenen keine Stimmen.


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