Braunschweig-Mobil-Ticket soll früher gelten


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Symbolfoto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Auf Beschluss des Rates wird die Nutzungszeit des Braunschweig-Mobil-Tickets probeweise für ein Jahr verlängert. Ab Januar gelten die Tickets bereits ab 8.30 Uhr statt wie bisher erst ab 9 Uhr.


Bereits im März erteilte der Rat den entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung. Es sollte im Zusammenwirken mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH eine Ausweitung der Nutzungszeit dieser Tickets geprüft und ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

„Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenwirken mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH eine Ausweitung der Nutzungszeit des BS-Mobil-Tickets auf die Zeit vor 9:00 Uhr zu prüfen und dem Rat zeitnah einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen." Ein Jahr lang soll nun beobachtet werden, wie sich die neue Nutzungszeit auf die Fahrgastentwicklung und eine mögliche finanzielle Mehrbelastung auswirkt.

6.000 Braunschweiger nutzen das Ticket


Zu den Rahmenbedingungen wird in dem Verwaltungspapier erklärt, dass etwa 28.000 Menschen in Braunschweig einen Braunschweig-Pass erhalten, der bei Vorlage zum Erwerb des Braunschweig-Mobil-Tickets berechtigt. Dieses kostet monatlich 15 Euro und berechtigt Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im Stadtgebiet täglich von 9 Uhr - künftig 8.30 Uhr - bis Betriebsschluss. 6.000 Menschen nutzen diese Möglichkeit. Großes Interesse an einer zeitlichen Entfristung des Nutzungszeitraums hätten nach Aussage des Fachbereichs Soziales und Gesundheit die Gruppe der so genannten "Ergänzer". Diese Personen erzielen mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen, dass sie ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter erhalten und deshalb auch zur Bezugsgruppe des Braunschweig-Passes gehören. Diese Gruppe umfasst etwa 4.000 Personen in Braunschweig.

Ein Verkehrsunternehmen wie die Braunschweiger Verkehrs GmbH hat laut Verwaltung in der Zeit von etwa 6.30 bis 8.30 Uhr seine tägliche Verkehrsspitze. Jede signifikant steigende Kundenanzahl in dieser Spitzenzeit bedeute eine notwendige Verdichtung der Leistung und damit einen hören Bedarf an Fahrpersonal sowie der Fahrzeuge, was zu einem Kostenanstieg führe. Entsprechend würde der Aufwand der Verkehrs-GmbH steigen. Im Normalverkehr zwischen 8.30 Uhr und Betriebsschluss sollen die Kapazitäten der BSVG in der Regel ausreichen, um zusätzliche Fahrgäste zu befördern.


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