Braunschweig. Gemäß Ratsbeschluss wird das gebührenpflichtige Parken innerhalb der Okerumflut in zwei Abschnitten ausgeweitet. Im ersten Abschnitt - südlich von Celler Straße und Fallersleber Straße sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße – beginnt die Gebührenpflicht am Freitag, 1. September. Dies teilte nun die Stadt mit.
Die technischen Voraussetzungen für den ersten Abschnitt seien weitgehend geschaffen: Fast alle neuen Parkscheinautomaten seien aufgestellt, aber noch deaktiviert. Die Anpassung des Handy-Bezahlsystems (PaybyPhone) werde derzeit abgeschlossen. Damit sich die Bürger auf die Veränderungen einstellen können, will die Verwaltung mit ausreichend Vorlauf informieren. Eine Darstellung auf www.braunschweig.de sei in Vorbereitung.
Anlieger werden informiert
Etwa ab Mitte Juli sollen vor Ort Faltblätter in die Briefkästen der Anlieger verteilt und hinter die Scheibenwischer dort parkender Autos gesteckt werden. Sie enthalten Angaben zu den Änderungen in der Bewirtschaftung, eine Übersichtskarte und Informationen zu Alternativen für Bewohner (Bewohnerparkausweise) sowie Langzeitparkmöglichkeiten in Parkhäusern und Park&Ride-Angeboten. Dies werde kurz vor Beginn der Gebührenpflicht noch einmal wiederholt.
So sollen Menschen, die in der Parkzone gemeldet sind, ausreichend Zeit haben, einen Bewohnerausweis zu beantragen, mit dem sie innerhalb der Parkzone auf bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken können. Ein Bewohnerparkausweis kostet für sechs Monate 15,35 Euro, für ein Jahr 30,70 Euro und für zwei Jahre 61,40 Euro. Alle Infos und Online-Anträge im Serviceportal unter service.braunschweig.de/dienstleistungen.
Verbesserungspotenziale werden untersucht
Zusätzlich prüft die Verwaltung weitere Veränderungen: Differenzierte Parkscheinangebote für die Parkzone I und II sollen untersucht werden, so beispielsweise ein zusätzliches 24-Stunden-Ticket, das insbesondere für Besucher von Bewohnern relevant sein soll. Für die Schüler der innerstädtischen Berufsschulen, sei eine Lösung außerhalb der Parkgebührenordnung in Planung.
Im Rahmen des Parkraummanagements betrachtet die Verwaltung auch das Angebot an Langzeitparkplätzen in Parkhäusern. Dazu würden derzeit intensive Gespräche mit den Parkhausbetreibern geführt, um eine ganztägige Öffnung der drei städtischen Tiefgaragen zu erreichen, insbesondere um mehr attraktive Langzeitparkplätze anzubieten und den Straßenraum zu entlasten. Ein weiteres Ziel der Gespräche sei, Tiefgaragen für Pendler attraktiver zu machen. Auf Dauerstellplätze in privaten Parkhäusern könne kein direkter Einfluss genommen werden. Die Verwaltung stehe dazu dennoch in Kontakt mit den Parkhausbetreibern.
Die Untersuchung der Auswirkungen der Gebührenpflicht auf den Bereich außerhalb der Okerumflut werde vorbereitet. Parkraumerhebungen sollen genutzt werden, um die Auslastung der Parkplätze zu überprüfen. Eine Erhebung des Ist-Zustands fand im März 2023 statt, eine weitere Erhebung zum Abgleich soll nach Etablierung der Parkgebührenausweitung innerhalb der Okerumflut erfolgen. Zusätzlich will die Verwaltung die Entwicklung der Bewohnerparkausweise in regelmäßigen Abständen beobachten, um weitere Anhaltspunkte bezüglich der Veränderung des Parkdrucks zu gewinnen. Ein umfassendes Monitoring der Effekte der Ausweitung der Parkgebührenpflicht soll damit sichergestellt werden. Weitere Parkraummanagementkonzepte sollen perspektivisch im Zuge des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) für relevante Stadtbezirke erarbeitet werden.
Zweiter Abschnitt folgt
Die Bewirtschaftung des zweiten neuen Abschnitts im Norden der Innenstadt soll im Rahmen der Überprüfung der Parkgebührenordnung (und voraussichtlichen Einführung des 24-Stunden-Tickets) Anfang 2024 beginnen. Die Aufstellung der Parkscheinautomaten erfolge auch dann mit entsprechendem Vorlauf. Die Verwaltung will über die weiteren Schritte informieren.
Warum wird die Parkgebührenpflicht ausgeweitet?
Die Stadt erklärt, warum es überhaupt Parkgebühren geben soll: Die Innenstadt sei ein sehr dicht bebautes Gebiet mit einer hohen Nutzungsdichte, und der zur Verfügung stehende öffentliche Parkraum sei begrenzt. Zu den Bewohnern, Kunden, Besuchern von Kanzleien, Praxen und Lokalen kommen noch Besucher und Beschäftigte aus der Innenstadt hinzu. Durch die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Nutzergruppen, um die zur Verfügung stehenden Parkplätze ergebe sich ein hoher Parkdruck.
Um diesen hohen Parkdruck zu reduzieren und eine stadt- und umweltverträgliche Mobilität sowie effizientes Parken in der Innenstadt zu fördern, sei die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens erforderlich, denn kostenlose Parkplätze erzeugen zusätzlichen Kfz-Verkehr und Parkplatzsuchverkehre. Dabei habe die Ausweitung des kostenpflichtigen Parkens mit einer Höchstparkdauer primär das Ziel, das Langzeit- und Dauerparken im öffentlichen Straßenraum zu vermeiden und dadurch den Kfz-Umschlag pro Stellplatz zu erhöhen.
Dabei werden gerade durch eine Einführung von kostenpflichtigem Parken die Kraftfahrer dazu bewegt, die Verkehrsmittelwahl zu überdenken und auf alternative Verkehrsmittel, wie den SPNV, den ÖPNV, das Fahrrad oder auf eine Wegekette aus verschieden Verkehrsmitteln umzusteigen. Dadurch stünden insgesamt mehr freie Parkplätze für diejenigen zur Verfügung, die darauf angewiesen sind.
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